Haftbefehl gegen "Maddie"-Verdächtigen - wegen anderer Taten
Gegen den im Fall "Maddie" verdächtigen Christian B. ist Haftbefehl erlassen worden. Die zuständige Strafkammer sieht einen dringenden Tatverdacht für fünf Sexualstraftaten.
Das teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Ihm werden in drei Fällen schwere Vergewaltigung und in zwei Fällen sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben.
Ermittlungen im Fall "Maddie" laufen weiter
Dort war 2007 auch die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwunden. Die Ermittlungen zu ihrem Verschwinden gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger im Oktober gesagt. Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend mitgeteilt, dass der Deutsche im Fall "Maddie" unter Mordverdacht stehe.
Möglicher Prozessbeginn frühestens 2023
Die Entscheidung zum Haftbefehl ist nun in einem Zwischenverfahren erfolgt, wie das Gericht betonte. Ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, bleibt offen. Klar ist aber bereits, dass ein möglicher Prozess gegen den 45-Jährigen frühestens 2023 beginnen könnte. Derzeit sitzt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam.
Haftbefehl-Vollstreckung derzeit nicht möglich
Da diese Haftzeit wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin im September 2025 voll verbüßt wäre, hatte die Staatsanwaltschaft auch den Haftbefehl beantragt. Eine Vollstreckung ist laut Gericht aber derzeit nicht möglich, weil es dafür der Zustimmung Italiens bedarf. Dort war der Angeschuldigte damals aufgegriffen worden. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert. Die Genehmigung soll durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt werden.
Anklage sieht Fluchtgefahr
Sowohl die 2. Strafkammer des Landgerichts in Braunschweig als auch die Staatsanwaltschaft sehen die Haftgründe der Fluchtgefahr und auch der Wiederholungsgefahr gegeben. Der Verteidiger des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, hatte schon zur Anklageerhebung gesagt, dass er die Beweislage in allen Fällen für dürftig halte.