Göttinger Busfahrer klagt gegen seine fristlose Kündigung
Ein Betriebsratsmitglied der Göttinger Verkehrsbetriebe (GöVB), wehrt sich gegen seine außerordentliche fristlose Kündigung. Bei einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht Göttingen konnte der Busfahrer keine Einigung mit dem Unternehmen erzielen. Nun wird das Gericht voraussichtlich im Januar entscheiden, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war oder ob die Verkehrsbetriebe den Busfahrer weiter beschäftigen müssen. Dem Mann war demnach im Juni fristlos gekündigt worden, nachdem er versucht haben soll, aus einer Laptoptasche im Büro des Betriebsrats einen Schlüssel für einen Rollcontainer zu nehmen. Der Betriebsratsvorsitzende hatte ihn erwischt und die Personalchefin informiert. Der Busfahrer soll daraufhin angegebenen haben, er habe eine Geldkasse prüfen wollen. Aus Sicht der Verkehrsbetriebe besteht allerdings der Verdacht des versuchten Diebstahls. Das Arbeitsgericht muss nach Angaben eines Sprechers klären, ob schon der Griff in die Tasche eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.