Stand: 26.08.2024 11:17 Uhr

Gericht: Wer in Jugendarrest sitzt, bekommt keine Grundsicherung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. © dpa-Bildfunk Foto: Philipp Schulze/dpa
Das Landessozialgericht folgte der Auffassung des Jobcenters, dass während eines Freiheitsentzugs keine Leistungen beansprucht werden könnten. (Archivbild)

Wer in Jugendarrest muss, erhält nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keine Grundsicherungsleistungen. Das Gericht in Celle habe sich damit in einer umstrittenen Rechtsfrage positioniert, teilte ein Sprecher mit. Geklagt hatte ein junger Grundsicherungsempfänger aus Peine, der 2019 einen zweiwöchigen Jugendarrest antreten musste. Er wandte sich den Angaben zufolge gegen eine Rückforderung des Jobcenters von 400 Euro für die Zeit der Inhaftierung. Das Jobcenter hatte argumentiert, dass während eines Freiheitsentzugs keine Leistungen beansprucht werden könnten. Dies gelte auch für den Jugendarrest. Der Kläger argumentierte laut Gericht dagegen, ein Jugendarrest sei keine Haftstrafe und damit kein Strafvollzug. Das Landessozialgericht folgte der Auffassung des Jobcenters, ließ aber eine Revision am Bundessozialgericht zu.

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