Stand: 26.08.2024 11:17 Uhr

Gericht: Wer in Jugendarrest sitzt, bekommt keine Grundsicherung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle. © dpa-Bildfunk Foto: Philipp Schulze/dpa
Das Landessozialgericht folgte der Auffassung des Jobcenters, dass während eines Freiheitsentzugs keine Leistungen beansprucht werden könnten. (Archivbild)

Wer in Jugendarrest muss, erhält nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen keine Grundsicherungsleistungen. Das Gericht in Celle habe sich damit in einer umstrittenen Rechtsfrage positioniert, teilte ein Sprecher mit. Geklagt hatte ein junger Grundsicherungsempfänger aus Peine, der 2019 einen zweiwöchigen Jugendarrest antreten musste. Er wandte sich den Angaben zufolge gegen eine Rückforderung des Jobcenters von 400 Euro für die Zeit der Inhaftierung. Das Jobcenter hatte argumentiert, dass während eines Freiheitsentzugs keine Leistungen beansprucht werden könnten. Dies gelte auch für den Jugendarrest. Der Kläger argumentierte laut Gericht dagegen, ein Jugendarrest sei keine Haftstrafe und damit kein Strafvollzug. Das Landessozialgericht folgte der Auffassung des Jobcenters, ließ aber eine Revision am Bundessozialgericht zu.

Jederzeit zum Nachhören
Der Braunschweiger Dom von oben. © NDR Foto: Julius Matuschik
8 Min

Nachrichten aus dem Studio Braunschweig

Was in Ihrer Region wichtig ist, hören Sie in dem Mitschnitt der 15:00 Uhr Regional-Nachrichten auf NDR 1 Niedersachsen. 8 Min

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 26.08.2024 | 13:30 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Celle

Mehr Nachrichten aus der Region

Ein Absperrband mit der Aufschrift "Polizeiabsperrung" ist vor einem Polizeiwagen aufgespannt. © dpa Foto: David Inderlied

78-Jähriger schießt in Bevern auf Freundin und tötet sich selbst

Laut Polizei hatte die schwer verletzte 72-Jährige eine Nachbarin alarmiert. Die Hintergründe der Tat sind unklar. mehr

Aktuelle Videos aus Niedersachsen