Gericht: "Knöllchen-Horst" ist ein Denunziant
Diese Nachricht dürfte bei dem ein oder anderen Falschparker für große Genugtuung sorgen: Der berüchtigte "Knöllchen-Horst" aus dem Landkreis Osterode darf ab sofort offiziell als Denunziant bezeichnet werden. Das entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Wer es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach und könne Behörden nicht zur Verfolgung der registrierten Ordnungswidrigkeiten zwingen, heißt es in dem Beschluss. Die Richter wiesen damit den Antrag des Frühpensionärs auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zurück.
Anzeigen gegen mehr als 10.000 Falschparker
In den vergangenen Jahren soll "Knöllchen-Horst" im Landkreis Osterode mehr als 10.000 Falschparker angezeigt haben. Überregional bekannt wurde er, als er sogar einen Rettungshubschrauber aufschrieb, der während eines Notfalleinsatzes auf einem Bürgersteig stand. Weil der Landkreis sich zuletzt immer öfter weigerte, die Anzeigen zu bearbeiten, war der Frührentner vor Gericht gezogen - ohne Erfolg.
Gericht weist "Knöllchen-Horst" in die Schranken
"Knöllchen-Horst" messe sich die Rolle eines Ermittlungsbeamten an, schreiben die Richter. Dabei verfolge er keine schützenswerte Eigeninteressen. Ihm gehe es nur um die "Pflege eines recht speziellen Hobbys". Wenn eine Bußgeldbehörde solche Fälle bearbeiten müsste, hätte eine Privatperson Einfluss auf den Umfang, in dem eine staatliche Stelle Personal einsetzt. Ein solcher Einfluss stehe selbst ernannten Ordnungswächtern aber nicht zu. Und einen Anspruch auf Auskunft darüber, was aus den Anzeigen wurde, gebe es auch nicht.