Warnstreik im Einzelhandel in Niedersachsen am Tag vor Heiligabend
Die Gewerkschaft ver.di macht Druck, indem sie den letzten Einkaufstag vor Heiligabend lahmlegen will. Sie ruft die rund 330.000 Beschäftigten im Einzelhandel in Niedersachsen dazu auf, am 23. Dezember die Arbeit niederzulegen.
Ver.di erwartet, dass der Großteil der Geschäfte an dem Samstag geschlossen bleibt. Das trifft vor allem diejenigen, die gerne bis zum letzten Moment warten, um noch Geschenke zu kaufen oder noch fehlende Zutaten fürs Weihnachtsessen zu organisieren. Die Dienstleistungsgewerkschaft plant an dem Tag eine zentrale Demonstration in Hannover. Diese sei aber noch nicht genehmigt, heißt es dazu aus der Pressestelle.
Verhandlungen im Tarifstreit stocken
Seit Mai verhandelt der Arbeitgeberverband HDE Niedersachsen mit ver.di um einen neuen Tarifvertrag. Zuletzt konnten sich die beiden Parteien nicht einmal auf das Datum für die nächste Verhandlungsrunde einigen, heißt es von ver.di. Die Gewerkschaft fordert 2,50 Euro mehr Stundenlohn, mindestens aber 13,50 Euro pro Stunde. Außerdem sollen Auszubildende 250 Euro mehr im Monat bekommen. Der neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Ver.di begründet ihre Forderungen mit der Inflation - vor allem mit den deutlich gestiegenen Preisen von Lebensmitteln.
Unverständnis bei Arbeitgebern im Einzelhandel
Die Arbeitgeberseite hatte zuletzt angeboten, 5,3 Prozent mehr Lohn zu zahlen. Davon wären aber laut ver.di jene Beschäftigten ausgeschlossen worden, die Mindestlohn bekommen. Der HDE Niedersachsen glaubt nicht, dass die Gewerkschaft mit einem Streik in der Weihnachtszeit auf viel Verständnis in der Bevölkerung treffen werde. Vor allem, weil die Geschäfte auch am 24.12. zu sind, weil Weihnachten auf einen Sonntag fällt. Streiks seien aber nun mal ein Druckmittel bei Tarifverhandlungen, damit müsse man leben, heißt es beim HDE Niedersachsen.
Nicht alle Geschäfte müssen Heiligabend schließen
Nicht alle Geschäfte müssen am 24. Dezember schließen. Das niedersächsische Arbeitsministerium hat eine Ausnahmeregelung beschlossen. Wer "Artikel des täglichen Bedarfs" verkauft, darf auch Heiligabend öffnen - obwohl Sonntag ist.
Dazu zählen:
- Bäckereien
- Zeitungsläden und Schreibwarengeschäfte
- Blumenläden
- Drogerien
- Souvenirläden
- Gastronomie
- Wechselstuben