Verbraucherzentrale rät: Gaszähler am 31. März ablesen
Wer am 31. März den Stand seines Gaszählers abliest, kann nach Informationen der Verbraucherzentrale Niedersachsen möglicherweise bares Geld sparen. Hintergrund ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer für Gas am 1. April von 7 auf 19 Prozent würden die Gaspreise steigen, teilt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage mit. Da der Energieversorger den Zählerstand vom 31. März nicht automatisch erkenne, würde er den Verbrauch schätzen, was zusätzliche Kosten verursachen könne. Besser sei es, dem Gasanbieter den genauen Zählerstand mitzuteilen. Auch ein Anbieterwechsel sei in Erwägung zu ziehen, so die Verbraucherschützer. Wer noch in der Grundversorgung sei, könne jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Zählerstand online melden
Bei den meisten Energieversorgern könne der aktuelle Zählerstand nach Auskunft der Verbraucherzentrale direkt in einem Online-Portal eingetragen werden. Wenn das nicht möglich sei, helfe ein Anruf bei der Kundenhotline, um mit der passenden Zählernummer beziehungsweise der Kundennummer den aktuellen Stand durchzugegeben.