Urteil rechtskräftig: Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr
Wer im Wald wandert, trägt das Risiko selbst, urteilt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Kammer wies die Beschwerde eines Niedersachsen zurück. Ein umstürzender Baum hatte den Mann im Harz schwer verletzt.
Seit dem Unfall auf dem Harzer Hexenstieg im Juli 2018 ist der Mann aus dem Landkreis Friesland querschnittgelähmt. Das Landgericht Magdeburg hatte die anschließende Klage des Mannes gegen die Stadt Thale (Landkreis Harz) abgewiesen. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil aus dem März 2020 nun rechtskräftig. Schon damals hatte das Landgericht Magdeburg geurteilt, dass das Betreten von Waldwegen auf eigene Gefahr geschehe.
Nach Querschnittlähmung hohes Schmerzensgeld gefordert
Der Mann war nach eigener Schilderung im Juli 2018 mit seiner Familie auf dem Harzer Hexenstieg wandern. Auf dem Weg vom Hexentanzplatz nach Thale sei ein Baum abgebrochen und habe ihm die folgenschweren Verletzungen zugefügt. In seiner Klage hatte er von der Stadt Thale unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von mehr als 200.000 Euro gefordert.