Unterstützung der Justiz: Niedersachsen sucht 6.000 Schöffen
In Niedersachsen werden aktuell rund 6.000 ehrenamtliche Schöffen gesucht. Bis Ende Februar können sich Interessierte über die Kommunen bewerben. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen.
Nach Angaben des Justizministeriums müssen Bewerberinnen und Bewerber zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Zudem dürfen sie keine Vorstrafen haben oder in der Justiz arbeiten. Besondere Rechtskenntnisse sind nicht nötig. Möglichst alle Bevölkerungsgruppen sollen nach Alter, Beruf, Geschlecht und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Gezielt werden Menschen aus der Mitte der Gesellschaft gesucht, sagte Katrin Höcherl, Sprecherin des Landgerichts Osnabrück. Sie sollen ihre Sicht der Dinge und Einstellungen mitbringen und in die Ausübung des Amtes einbringen. Dies sei ein "wertvoller Beitrag, um auch zu einem gerechten Urteil zu finden", so Höcherl.
Wahl für fünf Jahre
Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. In diesem Jahr stehen die Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 an. Dabei werden laut Justizministerium Vorschlagslisten der Vertretungen der Gemeinden erstellt. Personen können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Die Laienrichter sind bei Verhandlungen an Amts- und Landgerichten dabei und haben das gleiche Stimmrecht wie die Vorsitzenden Richter. Wer sich als Schöffe bewirbt, muss laut Justizministerium damit rechnen, im Schnitt an zwölf Prozessterminen im Jahr teilzunehmen.
Mangel in größeren Städten
In der Vergangenheit hatten vor allem größere Städte in Niedersachsen immer wieder Probleme, die Bewerberlisten zu füllen, heißt es vom Schöffen-Landesverband. Allein das Landgericht Osnabrück benötigt 324 Ehrenamtliche für die kommenden fünf Jahre. Laut Verband kann es mitunter auch passieren, dass Schöffen "über ein Losverfahren zwangseingezogen" werden. Dabei handele es sich aber um eine Ausnahme.
Vorkehrung gegen Extremisten im Schöffenamt
Als Problem gilt, dass Extremisten ihre Anhänger dazu aufgerufen haben, sich auf eine Schöffenliste setzen zu lassen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen deshalb künftig dazu aufgefordert werden, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, sagt Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Das Vorhaben, Vorkehrungen gegen Verfassungsfeinde im Schöffenamt zu treffen, steht auch im Koalitionsvertrag, auf den sich die rot-grüne Landesregierung Anfang November 2022 geeinigt hatte.