Sohn ermordet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mutter
Das Landgericht Hildesheim hat eine 53-Jährige wegen der Ermordung ihres Sohnes zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Mutter tötete den 17-jährigen mit einem vergifteten Schoko-Pudding.
Die 53-jährige Mutter hatte im März 2021 in Sarstedt im Landkreis Hildesheim beschlossen, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten - weil sie sich den Belastungen der Betreuung des Jungen mit einer seltenen Behinderung nicht mehr gewachsen sah. Sie gab ihrem 17-jährigen Sohn Schoko-Pudding und Apfelpüree mit einer tödlichen Medikamentendosis. Anschließend versuchte sie, sich selbst zu töten. Die Frau konnte wiederbelebt werden, der Sohn starb. Zu Prozessbeginn Anfang Mai hatte die 53-Jährige die Tat zugegeben.
Gericht: Sohn wollte nicht sterben
Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke durch die Vergiftung mit dem Pudding erfüllt. Die Richter berücksichtigten bei ihrem Urteil, dass die Frau nicht vorbestraft war und sich geständig zeigte. Zudem war die Frau nach Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen vermindert schuldfähig. Sie litt unter einer Depression und hatte Selbstmordgedanken. Die Frau sei durch ihre Lebenssituation besonders belastet gewesen, die jahrelange Pflege ihres Sohnes habe sie überfordert, sagte Steffen Kumme, Sprecher des Landgerichtes in Hildesheim, dem NDR in Niedersachsen. Das Strafmaß liege am unteren Ende des Strafmaßes. Mord wird laut Gesetz immer mit lebenslanger Haft geahndet. Stellt das Gericht aber eine verminderte Schuldfähigkeit fest, kann ein Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren festgelegt werden. Allerdings betonte die Kammer auch, dass der Sohn nicht sterben wollte. Die Mutter sei für den Jungen in besonderer Weise verantwortlich gewesen - deshalb ging das Gericht mit seinem Urteil ein halbes Jahr über das Mindeststrafmaß hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verteidigung forderte Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hingegen sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an und forderte wegen Totschlags eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hatte der Jugendliche das Prader-Willi-Syndrom: eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen.