Behinderten Sohn getötet? Mutter gesteht unter Tränen
Vor dem Landgericht Hildesheim hat eine 53-Jährige zugegeben, ihren behinderten 17-jährigen Sohn getötet zu haben. Der zwischenzeitlich ausgesetzte Mordprozess hatte am Dienstag erneut begonnen.
Unter Tränen schilderte die Angeklagte die schwierige und kraftraubende Zeit mit ihrem Sohn. Sie habe nicht mehr weiter gewusst und nur gewollt, "dass es aufhört". Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hatte der Jugendliche das Prader-Willi-Syndrom: eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Schon im Kindergarten habe er Wutausbrüche gehabt, ab 2019 seien dann noch Psychosen dazugekommen, so die Mutter. Er musste rund um die Uhr gepflegt werden. Sie habe nur noch einschlafen wollen, ihr Kind aber "über alles geliebt". Die Verteidigerin erklärte, sie strebe an, dass ihre Mandantin wegen Totschlags statt wegen Mordes verurteilt werde.
Pudding und Apfelpüree mit Medikamenten präpariert
Der Frau wird vorgeworfen, 2021 in Sarstedt (Landkreis Hildesheim) "im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit" ihren 17-jährigen Sohn getötet zu haben. Vor Gericht gestand die 53-Jährige am Dienstagvormittag, dass sie zunächst ihren Sohn und dann sich selbst habe töten wollen. Sie habe ihrem Sohn Schokopudding und Apfelpüree zubereitet und das Essen mit einer tödlichen Medikamentendosis versetzt. Der 17-Jährige starb. Die Frau konnte dagegen reanimiert werden, nachdem ihr Mann sie gefunden hatte. Er war ebenfalls als Zeuge geladen. Ein Urteil wird in zwei Wochen erwartet.
Gutachten zu Gesundheitszustand des Sohnes in Auftrag gegeben
Der Prozess war im November vergangenen Jahres schon einmal gestartet, auch damals hatte die 53-Jährige die Tat zum Auftakt gestanden. Dann hatte das Landgericht das Verfahren aber ausgesetzt: Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte die Aussage eines Arztes am zweiten Prozesstag überraschend neue Fragen ergeben, die durch ein Gutachten zum Gesundheitszustand des Sohnes beantwortet werden sollten. Ein Sachverständiger sollte klären, ob der Sohn überhaupt in der Lage war, einen Angriff auf sein Leben wahrzunehmen. Das ist laut Gericht entscheidend für die Frage, ob die Mutter überhaupt wegen heimtückischen Mordes verurteilt werden kann.