Osterfeuer 2023 in Niedersachsen: Das darf verbrannt werden
Beisammensein, Feuerschein und lautes Knistern: Viele Niedersachsen freuen sich auf Osterfeuer an diesem Wochenende. Doch es gibt Regeln: Was zu beachten ist, lesen Sie hier.
Anmeldung und Genehmigung: Wer ist in Niedersachsen für Osterfeuer zuständig?
Osterfeuer müssen vorher bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt und von ihr genehmigt werden, wie das Land Niedersachsen schreibt. Für Osterfeuer zuständig sind laut Umweltministerium in erster Linie die Ordnungsbehörden der Gemeinden. "Das bedeutet, dass die Gemeinden für ihr Gebiet Regelungen treffen können, in welchem Rahmen Osterfeuer stattfinden dürfen und unter welchen Voraussetzungen", sagte Sprecherin Jorid Meya dem NDR Niedersachsen. Wer also ein öffentliches Feuer zu Ostern plant, muss sich vorab über die Regeln informieren. "Für Verstöße dagegen sind ebenfalls die Gemeinden zuständig", sagte Meya. Wo es Osterfeuer in Niedersachsen gibt, teilen Städte, Landkreise und Gemeinden oft im Veranstaltungskalender auf ihrer Internetseite mit, so zum Beispiel die Region Hannover.
Sind private Osterfeuer erlaubt?
Ja, aber man muss sie vorher anmelden und braucht die behördliche Genehmigung. "Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer und unterliegen der Genehmigung, beziehungsweise des Verbots durch die örtlichen Gemeinden - auf Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts (NPOG), als Einzelgenehmigung oder im Wege einer Allgemeinverfügung", erläuterte die Sprecherin des Umweltministeriums. Welche Regeln jeweils im Detail gelten, wissen die Gemeinden - oder haben sie bereits auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Was darf beim Osterfeuer verbrannt werden - und was nicht?
"Für Brauchtumsfeuer wird gezielt pflanzliches Brennmaterial gesammelt. Kartons, Pappen und Möbel gehören beispielsweise nicht dazu", sagte Meya. Es dürfen auch keine Abfälle verbrannt werden, denn: Das Beseitigen von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen ist grundsätzlich verboten. Es gebe zwar Ausnahmen, "diese beschränken sich jedoch im Wesentlichen auf Pflanzen, die mit Schädlingen belastet sind oder Ausnahmesituationen, beispielsweise aus wirtschaftlichen Erwägungen, wenn eine Beseitigungsanlage nicht erreichbar oder nur unzumutbar weit entfernt ist". Meist komme das nur in der Land- oder Forstwirtschaft vor. "Im privaten Gartenbereich sind die Ausnahmen nach dieser Verordnung in der Regel nicht anwendbar", sagte sie. Ausnahmegenehmigungen nach der Pflanzenabfallverordnung erteilen demnach die unteren Abfallbehörden, die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg.
Wer kontrolliert, was verbrannt wird?
Wenn der Verdacht besteht, dass jemand in seinem Osterfeuer Müll oder andere nicht erlaubte Stoffe verbrennt, werden die unteren Abfallbehörden tätig, wie Meya sagte. "Das sind je nach dem Ort der Tat die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg."