Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg mit Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. © picture alliance/dpa/Holger Hollemann Foto: Holger Hollemann

Niedersachsen: Acht Landkreis erheben Verfassungsbeschwerde

Stand: 17.08.2023 21:18 Uhr

Acht niedersächsische Landkreise haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das teilte der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag mit. Sie sehen sich in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.

Konkret klagen die Landkreise Friesland, Diepholz, Emsland, Nienburg/Weser, Northeim, Uelzen, Vechta und Wolfenbüttel gegen ein Gesetz aus dem Landtag. In diesem ist laut Gericht bestimmt, dass es den Kommunen zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs und einer epidemischen Lage leichter möglich sein soll, Kredite aufzunehmen und sich deutlich höher zu verschulden. Die Landkreise wollen stattdessen jedoch mehr Geld vom Staat.

Gesetzgeber habe sie nicht mit notwendigen Mitteln ausgestattet

Die Landkreise seien der Ansicht, dass der Gesetzgeber sie demnach nicht mit notwendigen Mitteln, für die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu bewältigenden Aufgaben ausgestattet habe. Stattdessen habe er ihnen eine Pflicht zur Verschuldung auferlegt. "Wir wollen nicht, dass die Landkreise die Lasten des Ukraine-Kriegs tragen, indem sie eigene Schulden machen müssen", sagte Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Innenministerium will sich nicht äußern

Rechtlich sei der entsprechende Absatz im Gesetz ein Eingriff in die Niedersächsische Verfassung und auch in das Grundgesetz. Das Gesetz sei auch formell verfassungswidrig, da der Niedersächsische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband nicht ordnungsgemäß beteiligt worden sei. Das niedersächsische Innenministerium will sich zu der Klage erstmal nicht äußern, da sie sich gegen den Landtag richte und es sich um ein laufendes Verfahren handele.

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