Nach Fristende: Jede fünfte Grundsteuererklärung fehlt noch
Am Dienstag ist die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Allerdings gab es bis dahin nur 78 Prozent Rückmeldungen. Dem Rest drohen Verspätungszuschläge.
Und das, obwohl eine Fristverlängerung nicht möglich sei, wie Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne) betonte. Die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung hätten zudem gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher ein zögerliches Abgabeverhalten fördere, hieß es aus dem niedersächsischen Finanzministerium. Insgesamt 3.644.586 Erklärungen (Stand: 1. November 2022) mussten laut Ministerium abgegeben werden. Vor einem Monat fehlte noch fast jede zweite Erklärung. Bis zum Ablaufdatum am 31. Januar gingen rund 2,6 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch ein, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Hinzu kämen rund 254.000 Erklärungen in Papierform.
Finanzminister warnt vor Verspätungszuschlägen
Finanzminister Heere appellierte an die Bevölkerung, die Erklärungen, sofern noch nicht erfolgt, zeitnah abzugeben. Zwar würden die Finanzämter des Landes bei den fehlenden Erklärungen mit Augenmaß vorgehen und Finanzämter Betroffene an die Abgabe der Unterlagen erinnern. Danach stünden allerdings Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum. Außerdem kann es passieren, dass die Finanzbehörde die Grundstücksdaten schätzen lässt. "Also ist es sehr wichtig, jetzt die Erklärungen abzugeben", sagte Heere am Mittwoch. Die CDU im Landtag sprach sich für eine weitere Fristverlängerung wie in Bayern aus. "Zwangsmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt führen nur zu mehr Politikverdrossenheit, gerade wenn die Beschäftigten in den Finanzämtern die große Zahl an eingegangenen Erklärungen ohnehin nicht zeitnah abarbeiten können", sagte Fraktionsvize Ulf Thiele.
Frist sollte schon Ende Oktober auslaufen
Nach Angaben des Ministeriums muss die Finanzverwaltung bis Ende des Jahres ein Großteil der Grundstücke bewerten. Nur dann könnten den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 rechtzeitig vorliegen. Ursprünglich sollte die Frist schon Ende Oktober 2022 auslaufen. Wegen der geringen Zahl der Rückmeldungen war sie jedoch verlängert worden.
Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Das Steueraufkommen lag im Jahr 2020 bei 1,43 Milliarden Euro.