Mord an Ex-Freund beauftragt: Haftstrafen für Mutter und Tochter
Im Prozess um einen geplanten Auftragsmord in Wolfenbüttel sind eine Tochter und ihre Mutter wegen gemeinschaftlicher versuchter Anstiftung zum Mord zu Haftstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht in Braunschweig sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die 69-jährige Mutter und ihre 41-jährige Tochter in Wolfenbüttel einen vermeintlichen Mörder beauftragt hatten, um den Ex-Freund der Tochter zu töten. Sie wollten demnach verhindern, dass der Mann das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhält. Daher sei der Entschluss gereift, den 36-Jährigen zu töten. Die Tochter wurde zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt, ihre Mutter bekam drei Jahre Gefängnis.
Vermeintlicher Killer meldet sich bei Polizei
Laut Gericht hatte die Mutter den Kontakt zu einem 33 Jahre alten Bekannten aufgenommen. Die weiteren Absprachen sollen jedoch zwischen ihm und der Tochter stattgefunden haben. Bei mehreren Treffen erhielt er offenbar unter anderem Fotos und Schichtpläne. Der vermeintliche Auftragsmörder hatte den Strafverfolgern zufolge so lange mitgespielt, bis Ende vergangenen Jahres die vereinbarte Summe von 17.000 Euro geflossen und alle Details besprochen waren. Der 33-Jährige schaltete allerdings die Polizei ein, die das letzte Treffen abhörte und die Frauen schließlich festnahm.
Richter: Tochter beschreibt Tötungsfantasien
"Der muss sterben, weil er ein Arschloch ist", sagt die Tochter in dieser rund 40 Minuten langen Tonaufzeichnung. Wer das gehört habe, könne keine Zweifel mehr haben, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Bei dem Treffen habe die 41-Jährige Tötungsfantasien beschrieben. Etwa diese: Dem Opfer müsse auf jeden Fall in Mund und Herz geschossen werden. Sollte es Fotos geben, würde sich auch die Mutter darüber freuen.
Tochter: "Größter Fehler meines Lebens"
Die angeklagte Tochter hatte die Vorwürfe größtenteils zugegeben. "Es war der größte Fehler meines Lebens", sagte sie in ihrem letzten Wort nach der Beweisaufnahme. Ihre Mutter äußerte sich nicht im Prozess. Die Anklage hatte sechseinhalb Jahre Haft für die Tochter und drei Jahre für die Mutter beantragt. Die Verteidigung der Tochter hatte für eine Haftstrafe plädiert, die nicht über vier Jahren und drei Monaten liegt. Der Verteidiger der Mutter wollte einen Freispruch für seine Mandantin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich. Das gemeinsame Kind der verurteilten 41-Jährigen und des potenziellen Opfers lebt nun ganz bei seinem Vater.