Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen, blickt während eines Interviews in die Kamera. © picture alliance/dpa Foto: Julian Stratenschulte

Ministerin will Änderung in Paragrafen zu Kinderpornografie

Stand: 16.10.2023 15:52 Uhr

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) fordert die Änderung eines Paragrafen im Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Konkret geht es um den Fall einer Mutter.

Wahlmann geht es nach eigenen Worten darum, die Verurteilung von Menschen zu verhindern, die bei der Aufdeckung kinderpornografischer Straftaten helfen wollen. "Wir setzen uns als Land Niedersachsen deshalb dafür ein, die zwingende Einstufung als Verbrechen zurückzunehmen", sagte die Ministerin der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Eine Mutter hatte laut Bericht zwei Bilder an eine Lehrerin weitergeleitet. Die Frau war vom Amtsgericht Hannover deshalb wegen der Aneignung und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Frau hatte nach Darstellung ihres Anwalts jedoch in bester Absicht gehandelt und wollte ihre Tochter vor schockierenden Bildern schützen und auf die problematische Situation aufmerksam machen.

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Täter bestrafen - nicht die Helfer

"Erwerb und Besitz von Kinderpornografie sind schwerwiegende Straftaten. Die niedersächsische Justiz verfolgt diese entschieden", sagte Wahlmann. "Wir wollen aber die Täter bestrafen - nicht diejenigen, die bei der Aufdeckung solcher Taten helfen wollen." Die Praxis habe gezeigt, dass die Verschärfung des Paragrafen 184b im Jahr 2021 nicht alle Sachverhalte im Blick gehabt habe, sagte die Ministerin. Mit einer Änderung könnten in bestimmten Fällen Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die Täter, um die es eigentlich gehe, könnten weiter angemessen bestraft werden, betonte Wahlmann.

Strafandrohung soll differenzierter formuliert werden

Wahlmann hatte sich in der Vergangenheit bereits ähnlich geäußert, zum Beispiel im Vorfeld der jüngsten Justizministerkonferenz. Die Konferenz sei dem Vorschlag Niedersachsens gefolgt und habe den Bundesjustizminister aufgefordert, die Strafandrohung des betreffenden Paragrafen differenzierter zu fassen, so Wahlmann.

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