Eine Frau befühlt eine Matratze mit der Hand. © Colourbox Foto: -

Matratzen-Käuferin liegt falsch - Klage vor Gericht scheitert

Stand: 04.04.2024 14:35 Uhr

Der Verkäufer einer Matratze muss nicht unaufgefordert über ihren Härtegrad informieren. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Einer Klägerin war die Matratze ihrer Tochter nach dem Kauf zu hart.

Der dem Prozess zugrunde liegende Fall liegt mehr als ein Jahr zurück: Eine Frau hatte im November 2022 eine Schlafzimmer-Einrichtung samt Bett und Matratze für ihre Tochter gekauft, wie das Amtsgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Im Kaufvertrag war die Matratze mit Härtegrad H5 angegeben. Nachdem die Matratze geliefert worden war, empfanden Klägerin und Tochter die Matratze als zu hart und reklamierten das bei der Verkäuferin. Die wiederum bot einen Rabatt auf zwei neue Matratzen an, weigerte sich aber, die Matratze zurückzunehmen und das Geld zu erstatten. Daraufhin ging es vor Gericht - die Klägerin hat den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.

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Verkäuferin: Klägerin habe nur nach Rabatt gefragt

Nach Ansicht der Klägerin sei für die Verkäuferin klar erkennbar gewesen, dass die Matratze für ihre Tochter gewesen sei, wie das Gericht weiter mitteilte. Für das Gewicht ihrer Tochter sei Härtegrad H2 angemessen. Die Verkäuferin hatte erklärt, dass die Klägerin keine Beratung gewünscht habe. Sie habe es wegen eines angemieteten Transporters eilig gehabt. Lediglich nach einem Rabatt habe sie sich erkundigt.

Gericht: Tochter hat sich nicht über Härtegrad beschwert

Das Amtsgericht wies die Klage der Käuferin ab. Die erworbene Matratze sei nicht mangelhaft gewesen und genau das, was vertraglich vereinbart war: eine Matratze mit Härtegrad H5. Auch habe die Verkäuferin keinen Anlass gehabt, über den Härtegrad aufzuklären, denn das habe die Käuferin nicht geäußert. Zudem habe sich die Tochter nicht über den Härtegrad beschwert, als sie auf der Matratze probegelegen hatte. Dadurch habe die Verkäuferin keine Aufklärungspflicht verletzt. Wer eine Matratze verkauft, muss im Grundsatz also nur über den Härtegrad aufklären, wenn der Käufer danach fragt, so das Gericht.

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