Leinenpflicht für Hunde zum Start der Brut- und Setzzeit
Die Regelung gilt vom 1. April bis zum 15. Juli auf Freiflächen und in Wäldern. Bei Verstößen droht ein hohes Bußgeld.
Die Regelung gilt vom 1. April bis zum 15. Juli auf Freiflächen und in Wäldern. Bei Verstößen droht ein hohes Bußgeld.