Leinenpflicht: Hunde müssen jetzt wieder angeleint werden
Der Frühling ist da - und damit in Niedersachsen auch die Leinenpflicht für Hunde. Zwischen 1. April und 15. Juli müssen sie angeleint sein: im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen sowie an und in Gewässern.
Auch auf Deichen außerhalb bebauter Stadtgebiete dürfen Hunde nur an der Leine laufen. Grund für die Vorschrift ist die Brut- und Setzzeit von Wildtieren. Bei manchen Arten sind die weiblichen Tiere jetzt hochtragend, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erklärt. In diesem Zustand könnten sie sich nicht so leicht bewegen und die Flucht ergreifen. Hasen und Schwarzwild haben bereits Nachwuchs, viele Vogelarten beginnen mit dem Brüten. Vertreibt ein stöbernder Hund einen brütenden Vogel, so kann das Gelege auskühlen. Schnuppert er an einem Jungtier, das dann womöglich nach Hund riecht, kann es passieren, dass die erwachsenen Tiere ihren Nachwuchs verstoßen.
Freilaufende Hunde gefährden vor allem Bodenbrüter
Laut Ministerium hilft die Anleinpflicht insbesondere Bodenbrütern wie zum Beispiel Enten, Gänsen, Rebhühnern, Fasanen, Kiebitzen und Lerchen. Aber auch etwa Rehkitze oder kleine Hasen würden so geschützt.
Leinenpflicht: Kommunen können eigene Vorgaben machen
Geregelt wird die Schutzzeit in Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Jagdhunde, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde sind während eines Einsatzes vom Leinenzwang ausgenommen. Zudem gilt die Vorschrift nicht für Parkanlagen in der Stadt. Gemeinden steht es allerdings frei, hier eigene Regeln zu verhängen. In Hannover zum Beispiel müssen Hunde in öffentlichen Park- und Grünanlagen immer an der Leine geführt werden. Eine ganzjährige Anleinpflicht gilt übrigens auch im Nationalpark Harz.
Verstoß gegen Leinenzwang: Das kann teuer werden
Viele Kommunen in Niedersachsen weisen auf ihren Internetseiten zudem spezielle Flächen aus, wo Hunde jetzt frei laufen dürfen. Hundebesitzerinnen und -besitzer, die sich nicht an die Anleinpflicht halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.