Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin von Niedersachsen schaut in die Kamera. © dpa Foto: Philipp Schulze

Justizministerin Wahlmann will Ausnahmen im Sexualstrafrecht

Stand: 26.05.2023 07:12 Uhr

Die niedersächsische Justizministerin Wahlmann tritt auf der Justizministerkonferenz für eine Anpassung des Sexualstrafrechts ein. Es soll sich stärker an der Lebenswirklichkeit orientieren.

Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD) geht es darum, dass die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalten künftig nicht mehr ausnahmslos als Verbrechen eingestuft wird. Nach aktuellem Strafrecht könne dieser Tatbestand eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. In vielen Fällen gingen die Strafmaße aber an der Lebenswirklichkeit vorbei, sagte Wahlmann. "Entdeckt etwa eine Mutter oder ein Vater in einem Gruppenchat seines Kindes ein kinderpornografisches Bild und leitet es - zur Warnung - an andere Eltern oder Lehrkräfte weiter, so ist der Tatbestand bereits erfüllt", sagte die Justizministerin. Das sei aber nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Wahlmann: Echte Täter weiter mit aller Härte sanktionieren

Darüber will sie auf der zweitägigen Justizministerkonferenz, die am Donnerstag in Berlin begonnen hat, mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen sprechen. Sie plädiert dafür, die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten wieder zum Vergehen herabzustufen. So ließen sich Verfahren in bestimmten Fällen wegen Geringfügigkeit wieder einstellen, erklärte Wahlmann. "Klar ist aber auch: Die echten Täter werden wir dadurch nicht schonen. Die Justiz wird auch in Zukunft diese Taten mit aller Härte sanktionieren."

VIDEO: Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im Porträt (31.01.2023) (4 Min)

Akten zu eingestellten Sexualdelikten sollen länger aufbewahrt werden

Niedersachsen will zudem mit Bayern dafür sorgen, dass Akten zu eingestellten Sexualdelikten nicht mehr fünf, sondern künftig zehn Jahre aufbewahrt werden dürfen. Für Wahlmann ist es nicht nachvollziehbar, wenn Verfahren gegen Beschuldigte eingestellt werden müssen, weil ältere Ermittlungsergebnisse nicht mehr herangezogen werden dürfen. Damit entstehe der Eindruck, dass bestimmte Amtsträger, beispielsweise in der Kirche, verschont blieben. Häufig würden die Behörden erst spät von Missbrauchsfällen erfahren, was die Arbeit ohnehin erschwere, so die Justizministerin. Noch komplizierter werde es dann, wenn die Akten aus früheren Verfahren schon vernichtet wurden, weil zu viel Zeit verstrichen ist.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 25.05.2023 | 11:00 Uhr

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