Feuerwehr-FAQ - schnelle Antworten auf brennende Fragen
Wie verhalte ich mich, wenn es brennt, wie setze ich einen Notruf richtig ab und was kostet der Feuerwehreinsatz? Dieses FAQ beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Thema Feuerwehr.
Wie erreiche ich die Feuerwehr?
Unter der Notrufnummer 112 sind europaweit die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Notarzt erreichbar.
Der Notruf wird bei einer sogenannten Leitstelle angenommen. Dort wird der Anrufer mit Hilfe der fünf Ws (Wo?, Was?, Wie viele?, Welche?, Warten!) nach Einzelheiten gefragt. Auf Basis dieser Angaben wählt die Leitstelle die zuständige Feuerwehr aus und informiert die Einsatzkräfte, welche und wie viele Einsatzfahrzeuge gebraucht werden.
Wie erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr?
In der Feuer- und Rettungswache wird der Alarm ausgelöst. Bei der Freiwilligen Feuerwehr werden die Feuerwehrleute meistens über Sirene, Funkmelder und eine Alarmierungsapp alarmiert, die sie bei sich tragen.
Von der Leitstelle erfahren sie die Art des Einsatzes, den Anfahrtsweg und weitere Informationen. Oft stehen diese Informationen auch schon in im Meldertext/der Alarmierungsapp. Die Einsatzkräfte ziehen sich schnell an, besetzten die Autos und fahren zum Einsatzort. Zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen am Einsatzort vergehen im Schnitt etwa zehn Minuten. Die Organisation der Feuerwehr ist eine der Pflichtaufgaben der Gemeinden.
Muss ich für einen Feuerwehreinsatz bezahlen?
In der Regel muss für einen Feuerwehreinsatz nicht bezahlt werden. Die Hauptaufgabe der Feuerwehr ist Gefahrenabwehr. Darunter fällt: die Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen und Tieren aus akuter Gefahr. Dieses bezahlt der Staat.
Kostenpflichtig werden Einsätze, wenn:
- sie vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verursacht werden, oder
- die Feuerwehr gerufen wird, ohne das akute Gefahr besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Berufs-, Werk- und Freiwilliger Feuerwehr
Der Unterschied liegt in der Art der Beschäftigung der Einsatzkräfte.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr machen ihre Arbeit ehrenamtlich, neben ihrem Hauptberuf. Vor allem in ländlichen Gebieten und kleinen Gemeinden sind die Freiwilligen Feuerwehren wichtig für den Brandschutz und Hilfeleistungen.
Bei der Berufsfeuerwehr sind die Einsatzkräfte hauptberuflich angestellt. Gemeinden in Niedersachsen, die mehr als 100.000 Einwohner haben, sind verpflichtet eine Berufsfeuerwehr aufzustellen. Die Beschäftigten der Berufsfeuerwehr sind verbeamtet.
Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannt oder angeordnet. Sie können aus haupt- oder nebenberuflichen Feuerwehrleuten bestehen. Ihre Hauptaufgabe ist der Sicherung des Brandschutzes bei Industriebetrieben.
In Niedersachsen gibt es rund 140.000 Feuerwehrleute. Die meisten von ihnen sind ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig.
Wie werde ich hauptberuflich Feuerwehrfrau/mann?
Die Ausbildung zur Feuerwehrfrau/mann unterscheidet sich je nach Bundesland. In Niedersachsen muss die Berufsfeuerwehr die Ausbildung zum Brandmeister/in im mittleren Dienst absolviert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
Brandmeisteranwärter/in (am Beispiel der Feuerwehr Hannover):
- Mindestens Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung
- Mindestalter von 18 Jahren
- Körperliche Fitness
- Staatsangehörigkeit eines EU-Staates
- Führerschein Klasse B
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung
Wie komme ich zur Freiwilligen Feuerwehr?
Für die Freiwillige Feuerwehr Niedersachsen gilt:
- Die aktive Mitgliedschaft steht allen Menschen offen, die
- persönlich und gesundheitlich für den Einsatzdienst geeignet sind und
- das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Auch bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es verschiedene Dienstgrade und Dienstränge. Die Anwärter müssen die modulare Grundlagenausbildung bestehen, bevor sie sich Feuerwehrfrau/mann nennen dürfen. Es können noch weitere Ausbildungen, auch Spezialausbildungen, absolviert werden. Welche Aufgaben bei einem Einsatz übernommen werden dürfen, hängt von den absolvierten Ausbildungen ab.
Erhalten Feuerwehrleute eine Bezahlung für ihre Arbeit?
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr arbeiten ehrenamtlich und werden nicht bezahlt.
Die Berufsfeuerwehrleute sind verbeamtet. Ihr Gehalt richtet sich nach ihrem Dienstgrad.
Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?
Die grundsätzliche Kernaufgabe der Feuerwehr ist die Gefahrenabwehr. Dabei beschränken sich die Aufgaben nicht nur auf das Löschen von Bränden. Auch bei Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Notfällen, bei denen Menschen, Tiere und Sachwerte gerettet, geschützt oder geborgen werden müssen, ist die Feuerwehr involviert. Das Motto der Feuerwehr ist:
- Retten
- Bergen
- Löschen
- Schützen
Wie verhält man sich im Brandfall?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine Übersicht erstellt, die die wichtigsten Fragen zum Verhalten im Brandfall beantwortet:
- versuchen zu löschen, wenn keine Gefahr besteht
- alle Fenster schließen
- Feuerwehr rufen
- andere Personen warnen und in Sicherheit bringen
- nicht in Gefahr bringen, um Gegenstände zu retten
- alle Türen schließen, aber nicht abschließen
- Schlüssel für Einsatzkräfte bereithalten
- nach Verlassen des Gebäudes prüfen, ob alle Personen in Sicherheit sind
- Feuerwehr erwarten und einweisen
Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn?
Durch die Straßenverkehrs-Ordnung § 38 ist die Feuerwehr gesetzlich verpflichtet Blaulicht und Martinshorn gleichzeitig zu benutzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen möchte. Das Wegerecht regelt, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer den Einsatzfahrzeugen Platz machen müssen. Blaulicht und Martinshorn dürfen nur zusammen genutzt werden, wenn höchste Eile geboten ist. Dazu gehört unter anderem das Retten von Menschenleben und das Abwenden von schweren gesundheitlichen Schäden.
Wie lange dauert es, bis die Feuerwehr am Einsatzort eintrifft?
Landesweit gibt es keine Vorschriften für Hilfsfristen bei Feuerwehren. Oftmals werden acht Minuten als Grenze genannt. Auch in einer Kleinen Anfrage der FDP aus dem Jahr 2017 an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, wurde auf diesen Zeitraum verwiesen. Das Ministerium bezieht sich dabei auf Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF-Bund).