EuGH-Urteil: Schufa-Score nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag über den Schufa-Score geurteilt: Diese Bewertung dürfe nicht das einzige Kriterium für Kreditwürdigkeit sein. Geklagt hatte auch ein Mann aus Oldenburg.
"Es fühlt sich an, wie David gegen Goliath", sagt Tristan Farinella. Der 21-jährige Student der Wirtschaftspsychologie aus Oldenburg freut sich über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Demnach dürfen Banken und andere Kreditgeber die Bonität ihrer Kundschaft nicht mehr ausschließlich nach der Schufa-Bewertung beurteilen. Das war auch das Ziel von Tristan Farinella. Er klagte gegen das Wirtschaftsunternehmen Schufa, das eigenen Angaben zufolge Daten von 68 Millionen Menschen in Deutschland sammelt. Daten, die unter anderem darüber entscheiden, ob jemand kreditwürdig ist oder nicht. Darauf greifen neben Banken auch Versandhändler, Energieversorger und Mobilfunkanbieter zu, um ihre Kundschaft einzuschätzen.
Schlechter Schufa-Score kann negative Folgen haben
Der Student wollte sich genauer ansehen, wie er bewertet wird, hat die Auskunftei angeschrieben und fiel aus allen Wolken. Nach seinem Schufa-Score, also der Bewertung, gilt er als unseriös. Obwohl er immer alle Rechnungen pünktlich bezahlt hat, wie er sagt. Die Skala von 0 bis 100 zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Tristan Farinellas Score liegt bei 79 - salopp formuliert: ein Wackelkandidat. Das kann negative Folgen haben: Höhere Kreditzinsen oder geringere Chancen, eine Wohnung zu bekommen, denn viele Vermieter verlangen eine Schufa-Auskunft.
Oldenburger klagt gegen die Schufa
Als Tristan Farinella von der Schufa wissen wollte, wie diese zu der negativen Beurteilung kommt, gab sich die Auskunftei nicht sehr auskunftsfreudig. Der Student beschloss zu klagen, woraufhin ihm der Score sogar ganz gesperrt wurde. Heißt: Plötzlich galt Farinella sogar als unseriös und damit hochgradig unzuverlässig. Mit dieser Geschichte ist der 21-Jährige nicht allein: Mehrere Fälle in Deutschland führten dazu, dass sich der EuGH mit dem Fall beschäftigt hat. Der EuGH fällte jetzt ein Grundsatzurteil auf Basis der Klage einer Wiesbadenerin. Ihr war aufgrund eines negativen Schufa-Scores ein Kredit verwehrt worden.
Schufa begrüßt das Urteil des EuGH
Viele Gerichte in Deutschland haben die heutige Entscheidung abgewartet. Sie müssen nun entscheiden, ob sie dem Urteil des EuGH folgen. Auch das Landgericht Oldenburg, bei dem Tristan Farinella seine Klage eingereicht hat. Die Schufa gibt sich gelassen und begrüßte das Urteil: Es sorge für Klarheit, wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung verwendet werden dürfen.