Bewährungsstrafe im Prozess um unwirksame Corona-Impfungen
Weil sie im Impfzentrum Schortens (Landkreis Friesland) Spritzen mit Kochsalz statt mit Corona-Impfstoff aufgezogen hat, ist eine 39-Jährige zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das entschied das Landgericht Oldenburg am Mittwoch. Das Gericht verurteilte die Krankenschwester wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sechs Fällen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Angeklagt waren ursprünglich 15 Fälle. Die 39-Jährige hatte im April 2021 Spritzen mit Kochsalzlösung aufgezogen oder den Corona-Impfstoff so verdünnt, dass dieser wirkungslos war. Damals mussten sich mehr als 8.000 Personen erneut impfen lassen.
Geständnis wirkt strafmildernd
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Als strafmildernd sah es das Geständnis der Angeklagten an, zudem sei die Frau nicht vorbestraft. Auch seien bei den Betroffenen durch die unwirksamen Impfungen keine Schäden entstanden. Die Verteidigung hatte auf eine geringe Geldstrafe plädiert. Der Anwalt der Angeklagten hatte argumentiert, dass nicht mehr nachgewiesen werden konnte, ob die Spritzen mit der Kochsalzlösung überhaupt benutzt worden sind.
Angeklagte spricht von einem Missgeschick
Die damalige Krankenschwester hatte im April 2021 nach eigener Aussage eine Ampulle mit Impfwirkstoff fallen lassen, so dass diese zerbrach. Um ihr Missgeschick zu vertuschen, zog sie sechs Spritzen mit fast ausschließlich Kochsalzlösung auf, die sie zum Verimpfen an Kollegen weitergab. Das Gericht folgte in weiten Teilen dieser Argumentation und sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Frau aufgrund einer möglichen kritischen Haltung gegenüber dem Impfen die Impfkampagne sabotieren wollte. Vielmehr sei von einem Versehen auszugehen. Die Tat habe sie begangen, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz gehabt habe.
Politische Motivation bestritten
Die Angeklagte hatte zum Prozessbeginn eine politische Motivation für ihr Handeln bestritten und ihr Handeln bereut. Die Frau hatte nach eigenen Angaben nach dem Vorfall ein schlechtes Gewissen bekommen und sich einer Kollegin anvertraut. Diese meldete die Tat. Die Angeklagte verlor ihre Zulassung als Krankenschwester. Die 39-Jährige hat sich am Ende des Prozesses entschuldigt und gesagt, ihr sei nicht klar gewesen, welche Konsequenzen ihre Tat haben würde. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.