Silvester: Böller-Verbot rund um Binnenalster und Rathausmarkt
Auch in diesem Jahr sind an Silvester Böller und Raketen rund um die Binnenalster sowie auf dem Rathausmarkt verboten. Die Hamburger Polizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Die Polizei rechnet auch in diesem Jahr mit Tausenden Menschen, die den Jahreswechsel gemeinsam an zentralen Plätzen in Hamburg feiern wollen. Weil es rund um die Binnenalster in den vergangenen Jahren immer wieder gefährliche Situationen gab, bei denen auch Menschen durch Feuerwerk verletzt wurden, bleibt es dort an Silvester verboten. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2024, 1 Uhr.
Nur "Kleinstfeuerwerk" erlaubt
Betroffen sind die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombadsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie der Rathausmarkt. Erlaubt ist hier nur sogenanntes Kleinstfeuerwerk, also beispielsweise Wunderkerzen und Knallerbsen. Wer Böller und Raketen der Kategorien F2 bis F4 zündet oder dabei hat und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Harburg an Silvester im Fokus der Polizei
In anderen Stadtteilen wird es kein entsprechendes Verbot geben - die Polizei hat zu Silvester allerdings besonders Harburg im Fokus. Dort hatten in der Halloween-Nacht hunderte Jugendliche Polizistinnen und Polizisten mit Feuerwerkskörpern attackiert.
Verbotszone für Feuerwerk erstmals 2019
Die Verbotszone rund um Binnenalster und Rathausmarkt war zum Jahreswechsel 2019/2020 zum ersten Mal eingerichtet worden. Zuvor hatte es in der Menge oft bedrohliche und gefährliche Situationen gegeben, bei denen auch zahlreiche Menschen verletzt wurden.