Lebenslange Freiheitsstrafe für Raubmord am Hamburger Michel
Das Hamburger Landgericht hat am Freitag einen 47-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte in der Nähe des Michels einen Mann ermordet - für eine Beute von 250 Euro.
Das Landgericht verurteilte den 47-Jährigen wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem klassischen Raubmord. Wegen der Drogensucht des Angeklagten ordnete das Gericht dessen Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Erst nach Ende seines Aufenthalts dort wird er für die restliche Haftzeit in ein Gefängnis überstellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Messerstich in den Hals
Nach Überzeugung des Landgerichtes tötete der Angeklagte, der Geldsorgen hatte, sein Opfer am frühen Morgen des 28. März mit einem Messerstich in den Hals. Zuvor hatten sich die beiden Männer in einer Bar im Portugiesenviertel kennengelernt und sogar gemeinsam Bier getrunken. Kurz nach 2 Uhr verließen sie die Bar und gingen in Richtung der Michelwiese. Dort kam es zur tödlichen Attacke. Danach habe der Angeklagte das Portemonnaie des Mannes an sich genommen, so das Gericht. Nach dem Verbrechen kehrte der 47-Jährige den Angaben zufolge in das Lokal zurück, um mit dem von seinem Opfer geraubten Geld seine Schulden zu begleichen.
Der Getötete war noch in der Tatnacht von einem Passanten entdeckt worden, der die Polizei rief. Der 47-Jährige, der ganz in der Nähe des Tatorts wohnte, wurde tags darauf in einem Hamburger Hotel festgenommen.
Gericht: Darstellung der Tat als Unfall "völlig abwegig"
Der Angeklagte hatte vor dem Landgericht zwar eingeräumt, den 62-Jährigen tödlich verletzt zu haben. Es sei aber mehr ein Unfall gewesen, er habe ihn nicht umbringen wollen, hatte der Mann in seiner Version der Geschehnisse geschildert. Nach Ansicht des Gerichts war diese Darstellung "völlig abwegig".