Kritik aus Hamburg an Gesetzentwurf zum Einsatz von V-Leuten
Hamburg und andere Länder haben am Freitag im Bundesrat deutliche Nachbesserungen an einem Gesetz zum Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler gefordert. Die Berliner Ampel-Koalition will mit ihrem Entwurf klarere Regeln für V-Leute schaffen.
Ob Terrorismus, Drogen- oder Menschenhandel: Einblicke in solche kriminellen Strukturen bekommen Polizei und Justiz nur durch verdeckte Ermittlungen oder durch V-Leute - also Informanten und Informantinnen, die selber nicht bei der Polizei sind sind. Unter anderem sollen künftig Richter und Richterinnen die Einsätze genehmigen und V-Leute Wortprotokolle liefern. Das Bundeskabinett hatte den entsprechenden Gesetzentwurf im März auf den Weg gebracht.
Grote: Anforderungen überzogen und unnötig
Dieser sei nicht praxistauglich, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) bei den Beratungen des Bundesrates über die geplante Neuregelung in Berlin: "Die überzogenen unnötigen Anforderungen an den Einsatz von Vertrauenspersonen insbesondere gefährden die praktische Einsetzbarkeit des Mittels."
Auch der Deutsche Richterbund, die deutschen Generalstaatsanwaltschaften und die Polizeigewerkschaften hatten die Ampel-Pläne massiv kritisiert.
Bundesjustizministerium spricht von Drahtseilakt
Es sei tatsächlich ein Drahtseilakt, betonte Benjamin Strasser, Staatssekretär des FDP-geführten Bundesjustizministerium, aber: "Wir möchte als Staat mit Extremisten und Kriminellen anlassbezogen zusammenarbeiten und ihnen Vertraulichkeit garantieren. Und gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass diese Einsätze einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen."
Ähnlich wie schon beim Cannabis-Gesetz ist die Meinung quer durch die Parteien der Ampel-Koalition geteilt.