Stand: 30.06.2015 17:11 Uhr

Jugendliche Flüchtlinge müssen sich ausziehen

Um das Alter von jugendlichen Flüchtlingen zu ermitteln, führt Hamburg bereits seit längerer Zeit medizinische Untersuchungen durch. Doch die sind umstritten, wie Panorama 3 berichtet hat.

VIDEO: Von Amts wegen erwachsen (9 Min)

"Unwürdige" Intimuntersuchung?

Die Hamburger FDP-Abgeordnete Jennyfer Dutschke © Public Address Foto: Stefan Hoyer/Public Address
Stellte die Anfrage: Die Hamburger FDP-Abgeordnete Jennyfer Dutschke.

Auf eine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP), über die die "taz" berichtet, antwortet der Senat nun, man brauche einen "geschulten Blick". Dutschke hält die Untersuchung dagegen für "unwürdig": "Eine Altersbestimmung mag in bestimmten Fällen nötig sein, weswegen im Zweifelfall etwa Röntgenuntersuchungen Sinn machen. Die hochnotpeinliche Intimuntersuchung ist nach unserer Auffassung aber unwürdig. Die FDP fordert, dass diese Praxis kritisch überprüft wird, mit dem Ziel die Intimuntersuchung künftig möglichst zu unterlassen."

"Es erfolgt eine Inaugenscheinnahme der bezüglich einer Abschätzung des Entwicklungs- bzw. Reifezustandes maßgeblichen Partien der Körperoberfläche, insbesondere bei männlichen Probanden der Gesichtsregion und der Achselhöhlen sowie der Genitalregion. Bei weiblichen Probanden erfolgt eine Inspektion des Entwicklungszustandes der Brustdrüsen", heißt es laut "taz" von Seiten des Senats.

Minderjährige Flüchtlinge sind teuer

Der Zweck der Altersbestimmung: Flüchtlinge unter 18 Jahren genießen besonderen Schutz. Sie bekommen einen Vormund, können zur Schule gehen und dürfen nicht abgeschoben werden. Organisieren und bezahlen muss die sogenannte Inobhutnahme die Kommune. Jeder volljährige Flüchtling spart daher automatisch Kosten.

Hilfsorganisationen kritisieren schon länger, dass deshalb zu viele minderjährige Flüchtlinge für volljährig erklärt würden. Die Stadt Hamburg hält dagegen, dass seit 2012 lediglich drei Jugendliche vor Gericht erfolgreich gegen das Untersuchungsergebnis vorgegangen seien.

Weitere Informationen
Das Röntgenbild von einer Hand

Von Amts wegen erwachsen

Flüchtlinge unter 18 Jahren stehen unter besonderem Schutz und dürfen nicht abgeschoben werden. Manchmal werden sie, wenn sie keine Papiere haben, daher offenbar "älter gemacht". mehr

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 10.06.2014 | 21:15 Uhr

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