Hamburger Standesämter bieten weniger Termine für Trauungen an
In Hamburger Standesämtern stehen aufgrund zahlreicher anderer Aufgaben aktuell weniger Kapazitäten für die Zeremonie der Eheschließung zur Verfügung. Das teilte ein Sprecher des Bezirksamtes Harburg mit, das federführend für alle Hamburger Standesämter zuständig ist.
Die Nachfrage an Eheschließungen sei im Vergleich zu vor der Pandemie unverändert, die Zahl der Eheschließungen in Hamburg sank aber: 2019 waren es 5.897, im vergangenen Jahr dann nur noch 4.223. Für das erste Halbjahr 2023 sind bislang 1.685 Zeremonien geplant.
Hamburger Paare weichen offenbar auf Umland aus
Städte wie Ahrensburg und Lübeck in Schleswig-Holstein berichten von einer steigenden Nachfrage nach Terminen von Hamburger Paaren. Deutlich zugenommen haben seit einiger Zeit die Anfragen von Paaren, die in Hamburg wohnhaft sind und angeben, in Hamburg keine Termine zu erhalten, wie eine Stadtsprecherin in Lübeck berichtete. Auch in Ahrensburg gebe es viele Nachfragen aus Hamburg, wie eine Stadtsprecherin sagte. "Die Paare weichen ins Umland aus und somit auch nach Ahrensburg. Bereits vor drei Jahren wurden wir davon überrollt." Aus diesem Grund habe man sich vor geraumer Zeit entschieden, das Kontingent für auswärtige Paare zu begrenzen.
Anmeldung beim Standesamt des Wohnsitzes notwendig
Die Anmeldung der Eheschließung muss laut Bezirksamt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten erfolgen. Die Eheschließung kann dann aber anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Frühestens sechs Monate vor dem Termin kann die Anmeldung nach Behördenangaben eingereicht werden. Dann kommt es darauf an, schnell zu sein. Denn: "Die Anmeldungen zur Eheschließung werden nach Eingang und Vollständigkeit bearbeitet", sagte der Sprecher.
Hohe Arbeitslast durch Geburts- und Sterbeurkunden
Die Aufgaben im sogenannten Personalstandswesen seien sehr vielfältig, betonte er. "Die Hamburger Standesämter legen Priorität und Kapazität auf die Dienstleistungen, bei denen das Personenstandsgesetz zwingend die Zuständigkeit vorschreibt, wie beispielsweise das Themenfeld Geburten- und Sterbefallbeurkundungen." Dies führe aufgrund der zahlreichen medizinischen Einrichtungen und Pflegeheime in Hamburg, die eine große Bedeutung in der Versorgung der gesamten Metropolregion hätten, zu einer höheren Arbeitslasten in den Hamburger Standesämter, erklärte der Sprecher weiter. Denn viele Beurkundungen müssten in Hamburg vorgenommen werden.