Hamburg-Mitte: Alkohol-Testkäufe zur Jugendschutz-Kontrolle
An Minderjährige dürfen weder Schnaps noch Zigaretten verkauft werden. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte prüft deshalb mit Testkäufen, ob das Gesetz auch eingehalten wird.
Am Donnerstagabend war es wieder soweit und die Bilanz fiel ernüchternd aus: Hochprozentige Mischgetränke, Wodka und Zigaretten - alles bekam die 17-jährige Testkäuferin ohne Probleme verkauft. Nach ihrem Ausweis wurde in den Kiosken am Gänsemarkt, Jungfernstieg und auf der Reeperbahn nicht gefragt.
Minderjährige Azubis der Stadt als Testkäufer
Kontrolliert werden Supermärkte, Tankstellen und Kioske meist nach Hinweisen aus der Bevölkerung oder der Polizei. Für den verdeckten Einsatz rekrutiert das Bezirksamt minderjährige Auszubildende der Stadt. Diese werden geschult und können die Testkäufe auch jederzeit abbrechen, wenn sie sich unwohl fühlen. Wenn der illegale Kauf geklappt hat, sprechen Bezirksamt und Polizei mit den Händlern und Händlerinnen.
Polizei: Aufklärung wichtiger als Bußgeld
Die Verkäufer und Verkäuferinnen müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dieses liegt im Regelfall zwischen 200 und 3.000 Euro. Wichtiger als die Geldstrafe sei bei den Aktionen aber die Aufklärung, heißt es von den Jugendschutzstellen der Polizei und der Sozialbehörde. Händler und Händlerinnen sollen sensibilisiert werden und - auch wenn die Kundinnen und Kunden wie Volljährige wirken - lieber einmal mehr nach dem Ausweis fragen.