Grundsteuererklärung: In Hamburg mehr als 85 Prozent abgegeben
In Hamburg sind mehr als 85 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht abgegeben worden. Das teilte Finanzsenator Andraes Dressel (SPD) am Mittwoch mit.
362.472 Erklärungen seien eingegangen. Der noch fehlende Anteil liege bei 14,49 Prozent. In der Hansestadt müssen zur Neuberechnung der Grundsteuer mehr als 420.000 Immobilien neu bewertet werden. Gut 225.000 Erklärungen sind den Angaben zufolge über das Online-Portal "Elster" eingegangen, knapp 56.000 auf Papier sowie weitere rund 81.500 über eine elektronische Schnittstelle für Steuerberaterinnen und -berater.
Dressel: "Ordentlicher Schlussspurt"
"Auf der Zielgeraden haben Hamburgs Steuerpflichtige einen ordentlichen Schlussspurt hingelegt", sagte Dressel. Dass die Hansestadt bundesweit jetzt ganz vorn mit dabei sei, freue ihn besonders, so der Finanzsenator. Lange hatte Hamburg bei der Rücklaufquote im Mittelfeld gelegen. Bei den Immobilien in städtischer Hand lag die Rücklaufquote bei Fristablauf Dressel zufolge bei knapp über 90 Prozent. "Unser Landesbetrieb LIG muss jetzt noch lediglich besonders komplexe Fälle insbesondere mit Drittbetroffenheit klären, diese sollen nun ebenfalls zügig abgearbeitet werden", sagte er.
Keine Fristverlängerung wie in Bayern
Die allgemeine Frist zur Abgabe der Erklärung war am 31. Januar abgelaufen. Anders als in Bayern gibt es in Hamburg keine erneute Verlängerung. Erklärungen können aber weiter elektronisch über das "Elster"-Portal der Finanzämter oder in Schriftform abgegeben werden. Dressel appellierte an alle, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben: "Wer Verspätungszuschläge, Zwangsgelder oder eine Schätzung durch das Finanzamt vermeiden möchte, der sollte jetzt ganz schnell tätig werden." Informationen und Formulare gibt es auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de.
Bei Nichtabgabe droht Zwangsgeld
Bei Nichtabgabe können die Daten laut Behörde vom Finanzamt geschätzt und ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro angefangenem Monat festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Bundesverfassungsgericht hat bisherige Regelung für unwirksam erklärt
Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer ab 2025 anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgt.