Gericht kippt Bewohnerparken in Altona - bald weitere Zonen betroffen?
Im März 2022 richtete die Stadt auch rund ums Kinderkrankenhaus Altona eine Bewohnerparkzone ein. Doch das war unrechtmäßig, wie jetzt das Verwaltungsgericht entschieden hat. Kippen demnächst weitere Bewohnerparkzonen? Insgesamt sind rund zwei Drittel von ihnen in Hamburg zu groß.
Das Gericht hat einer Klage des Kinderkrankenhauses stattgegeben. Die Klinik hatte Ende 2022 die Klage eingereicht. Über das Urteil sei man jetzt "sehr erleichtert", sagte die Geschäftsführerin des Altonaer Kinderkrankenhauses, Christiane Dienhold. "Wir haben die Abschaffung der Parkzone gefordert, weil durch das eingeführte Bewohnerparken die Klinikbeschäftigten keine Parkmöglichkeiten mehr gefunden haben", so Dienhold.
400 Mitarbeitende nutzen Parkplätze
Knapp 1.000 Menschen arbeiten im Kinderkrankenhaus. Etwa 400 von ihnen haben lange Anfahrtswege und eine schlechte ÖPNV-Anbindung und seien deshalb auf ein Auto angewiesen.
Noch ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Altonaer Parkzone aber nicht rechtskräftig. Auch die Urteilsbegründung steht noch aus.
Bewohnerparkzone am Grindel auch gekippt
Erst im Juni hatte das Verwaltungsgericht eine Bewohnerparkzone am Grindel gekippt. In dem Fall hieß es im Urteil, dass die Zone die bundesweit zulässige Größe von 1.000 mal 1.000 Meter knapp überschritten hatte. Gegen dieses Urteil hat die Verkehrsbehörde bereits Berufung eingelegt.
Viele Bewohnerparkzonen größer als erlaubt
Insgesamt sind offenbar zwei Drittel der Bewohnerparkzonen in Hamburg größer als erlaubt und könnten damit gefährdet sein. Auf Nachfrage von NDR 90,3 räumte ein Sprecher der Verkehrsbehörde ein, dass 41 der 62 Hamburger Parkzonen größer seien als die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zulässt.
"Leider wird dieser Zuschnitt den geografischen Gegebenheiten und lokalen Bedürfnissen der Menschen vor Ort sehr oft nicht gerecht", so der Sprecher. Die Verkehrsbehörde ist deshalb bereits beim Bund aktiv, damit Parkzonen 1.500 mal 1.500 Meter groß sein dürfen. Das Ergebnis ist noch unklar.