Gegen Iran-Embargo verstoßen: Zweieinhalb Jahre Haft
Über Sanktionen gegen den Iran wird in diesen Tagen viel diskutiert. Dazu gehört auch das Verbot, bestimmte Waren in den Iran zu liefern. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch einen Geschäftsmann aus Norderstedt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der gegen das Embargo verstoßen hat.
Der Deutsch-Iraner hatte mit seiner Firma technische Geräte in den Iran geliefert. Darunter zwei Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe, die für den Bau von Atomwaffen genutzt werden könnten. Das hätte er sich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigen lassen müssen - hatte er aber nicht. Der 61-Jährige räumte dies im Prozess ein. Er behauptete aber, nicht gewusst zu haben, dass er eine Genehmigung brauchte.
Richterin: "Einsicht und Reue nicht zu sehen"
Das Gericht hatte hingegen keinen Zweifel, dass der Angeklagte das sehr wohl wusste. "Sie sind seit Jahren im Iran-Geschäft. Sie kennen sich mit den Regeln allerbestens aus", sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte rief bei der Urteilsverkündung immer wieder erbost dazwischen. Dazu sagte die Richterin: "Eine echte Einsicht und Reue ist immer noch nicht zu sehen."
Weitere Ermittlungen gegen den Angeklagten
Der Angeklagte hat wohl noch weitere Jahre im Gefängnis zu erwarten: Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig ermittelt wegen weiterer 91 mutmaßlicher Taten gegen ihn.