FDP im Bundestag sieht Einstieg von Cosco in Hamburg kritisch
Die Diskussion über den geplanten Hamburger Hafen-Deal mit der chinesischen Reederei Cosco geht weiter. Jetzt spricht sich die FDP im Bundestag dafür aus, dass der Einstieg des chinesischen Staatskonzerns erneut geprüft wird.
Das Terminal Tollerort ist kritische Infrastruktur - so sieht es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Aufgedeckt hatten das Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Im Gespräch mit NDR Info findet die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gyde Jensen, deutliche Worte: "Wenn Sie mich persönlich fragen, würde ich sagen, sollte eine Komplettuntersagung, eine Volluntersagung an der Beteiligung im Hamburger Hafen erfolgen, weil wir es uns nicht leisten können, immer weiter kleinere Mosaiksteine auf einem großen Puzzle, das China in Europa vervollständigen möchte, abzugeben".
FDP verweist auf Chinas Einstieg in andere Häfen
Der Standort Hamburg darf ihr zufolge nicht isoliert betrachtet werden. Auch andere EU-Häfen mit Cosco-Beteiligung müssten mit in den Blick genommen werden: "Das sind umschlagsstärkste Häfen, das ist Rotterdam, Antwerpen, Valencia, Piräus. Wenn jetzt auf der Karte in Hamburg etwas Weiteres dazu käme, würden wir das deutlich kritischer bewerten als so mancher in der SPD-Fraktion".
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Damit ist klar: Der Einstieg Chinas am Hamburger Hafenterminal Tollerort wird in der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wieder lebhaft diskutiert. Ursprünglich wollte die chinesische Reederei Cosco mehr als ein Drittel des Terminals übernehmen. Die Kritik daran war allerdings groß. Anschließend beschloss das Bundeskabinett im vergangenen Oktober eine so genannte Teiluntersagung, die nur einen Anteilserwerb von Cosco unter 25 Prozent zulässt. Bedenken nach der neuen Einstufung des Terminals Tollerort kam auch schon von der Arbeitgruppe Kritische Infrastruktur, einer unabhängigen Gruppe, bestehend aus 42 Fachleuten. Auch sie raten dazu, den Deal neu zu bewerten und ihn im Zweifel abzubrechen. Darüber entscheiden muss die Bundesregierung.