Das Waffenverbot bedeutet, dass im Hauptbahnhof - inklusive aller öffentlichen Bahnanlagen und den unterirdischen Verbindungen einschließlich des Mönckebergtunnels sowie auf dem Heidi-Kabel-Platz, dem Hachmannplatz, am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und rund um den August-Bebel-Park mitsamt der Drogenberatungsstelle "Drob Inn" keine Waffen und Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, mitgeführt werden dürfen.
In der Waffenverbotszone am Hauptbahnhof in Hamburg sind folgende Gegenstände verboten:
- jede Art Schuss- und auch Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
- Messer aller Art, mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter
- Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Tierabwehrspray
- Elektroschockgeräte
- Armbrüste
- Knüppel aller Art, auch Baseballschläger
- Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat und ähnliches)
Es gelten Ausnahmen für Angehörige folgender Institutionen:
- Polizei
- Bezirklicher Ordnungsdienst
- Feuerwehr
- Rettungdienste
- Medizinische Versorgungsdienste
- Geld- und Wertpapiertransporte
- Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG und Hamburger Hochbahn oder deren in Auftrag handelnde Sicherheitsdienste
- Zollverwaltung
- Bundeswehr
Weitere Ausnahmen für Privatpersonen:
- Außengastronomie (Benutzung von Speisemessern zulässig)
- Anwohnende der geltenden Waffenverbotszonen dürfen die oben genannten, verbotenen Gegenstände mit sich führen, wenn sie in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis - zum Beispiel Sicherung durch ein Zahlenschloss - transportiert werden. Dies gilt auch für Gewerbetreibende mit Sitz im Waffenverbotsgebiet und der Berechtigung zum Handel mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen.
- Bei Kauf von Waffen oder oben genannten Gegenständen in der Waffenverbotszone hat der Käufer oder die Käuferin diese nicht zugriffsbereit zu transportieren (in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis).
- Handwerksleute, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages in der Waffenverbotszone benötigt werden.
- In Pkw und Lkw mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen beim Durchfahren des Waffenverbotszone Waffen oder gefährliche Gegenstände transportiert werden.
- Für Fahrer und Fahrerinnen von Kfz beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und bei Taxen gibt es Sonderregelungen. Das Mitführen von Schusswaffen, Messern oder Hieb- und Stoßwaffen ist jedoch nicht erlaubt.
Werden bei einer Polizeikontrolle innerhalb dieser Gebiete Verstöße festgestellt, so drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Verbotenerweise geführte Waffen und Messer können ebenfalls eingezogen werden.
Bisher gibt es rund 400 Kameras, weitere sollen hinzukommen - vor allem im öffentlichen Raum rund um den Hauptbahnhof. Auch am Heidi-Kabel-Platz und am Hachmannplatz sollen Kameras installiert werden. In ein bis zwei Jahren sollen die Kameras hängen.