Schumi kontra "Bunte": Entscheidung vertagt
In Hamburg geht es vor Gericht in einem Rechtsstreit um die Berichterstattung über den ehemaligen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher, der sich zuvor bei einem Skiunfall schwer verletzt hatte. Konkret geht es um die Weihnachtsausgabe der Zeitschrift "Bunte" im vergangenen Jahr. Sie titelte: "Michael Schumacher - er kann wieder gehen". Eine Behauptung, die das Management sofort dementierte und gegen die "Bunte" klagte. Am Freitag sollte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entscheiden.
Noch keine Entscheidung verkündet
Es geht um 100.000 Euro Schadenersatz, es geht um die Privatsphäre Schumachers und es geht in eine weitere Runde: Denn eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht verkündet, wie NDR 90,3 berichtete. Das Gericht will jetzt die Journalistin als Zeugin hören, die ihre Informationen über den Gesundheitszustand Schumachers von einem nicht näher genannten Informanten haben will.
Anwalt: Privatsphäre muss respektiert werden
In dem Artikel, der auch mit "Weihnachtswunder" überschrieben war, wurde behauptet, dass Schumacher mithilfe von Therapeuten wenige Schritte machen könne. Das stimmte nicht, wie Schumachers Anwalt zu Beginn der Verhandlung Mitte September sagte. Zu was sein Mandant körperlich in der Lage sei, gehe die Öffentlichkeit nichts an. Die Privatsphäre müsse respektiert werden. Außerdem wirft man der "Bunten" vor, dass sie damals nicht Schumachers Managerin um eine Stellungnahme gebeten habe. Wann die Journalistin genau vor Gericht erscheinen muss, steht noch nicht fest.