Bürgerbeteiligung per Los: Neue Möglichkeit in Hamburg geschaffen
Die Hamburgerinnen und Hamburger könnten in Zukunft öfter als Teilnehmende für öffentliche Anhörungen bei Bauvorhaben ausgelost werden. Dafür sind jetzt die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen worden.
Es ist fast schon ein Ritual: Eine Behörde lädt zu einer öffentlichen Anhörung zu einem Projekt ein und es erscheinen vor allem Kritikerinnen und Kritiker sowie Gegnerinnen und Gegner. In der Regel kommen Menschen die in ihrer direkten Nachbarschaft Nachteile befürchten, etwa durch ein Bauvorhaben oder eine veränderte Verkehrsführung. Mögliche Nutznießende solcher Projekte melden sich eher selten zu Wort. Selbst zu einem offenen Werkstattgespräch über die Zukunft eines Quartiers erscheinen häufig viele Menschen, die ohnehin schon in Vereinen oder Initiativen aktiv sind.
Bezirk Hamburg-Nord hofft auf vielfältigere Gruppen
Sie alle sollen auch in Zukunft bei Anhörungen zu Wort kommen. Der Bezirk Hamburg-Nord hatte sich aber auch andere Beteiligungsverfahren gewünscht. Zum Beispiel sollen Versammlungen mit zufällig per Los bestimmten Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne) hofft, dass so vielfältigere Gruppen erreicht werden, um ihre Ideen beizusteuern.
Neue Gesetzesgrundlage für Losverfahren
Aber Hamburgs Datenschutzbeauftragter hatte Bedenken gegen das Losverfahren. Jetzt gibt es dafür eine neue gesetzliche Grundlage. So können künftig alle Hamburger Behörden Bürgerinnen und Bürger zu Beteiligungsverfahren auslosen und einladen.