Eine Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg. © NDR Foto: Elke Spanner

Berufungsverhandlung nach antisemitischem Angriff in Hamburg

Stand: 21.03.2023 11:22 Uhr

Bei einer Mahnwache gegen Antisemitismus ist ein Mann im September 2021 in Hamburg schwer verletzt worden. Ein Jugendlicher hatte ihn bepöbelt und ihm mit einer Faust ins Gesicht geschlagen. Seit Dienstag läuft die Berufungsverhandlung gegen den heute 18-Jährigen vor dem Hamburger Landgericht.

Das Opfer, ein 61-jähriger Mann, ist seit der Attacke auf einem Auge blind. Er trägt eine Augenklappe. Am Dienstag stand er vor dem Gerichtssaal und sagte, er hoffe, dass der Angeklagte endlich aufrichtige Reue zeigt. Im ersten Verfahren habe sich der Angreifer nur halbherzig entschuldigt und einen antisemitischen Hintergrund bestritten. Das habe er als erneute Demütigung empfunden, so das Opfer.

Beleidigungen und Schlag ins Gesicht

Der Angeklagte und sein jüngerer Bruder hatten damals die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mahnwache für Israel an der Mönckebergstraße bepöbelt. Sie sollen "Scheiß Juden" gerufen haben. Als der ältere Mann sie zur Rede stellen wollte, soll der Angeklagte ihm die Faust ins Gesicht geschlagen und die Nase sowie das Jochbein gebrochen haben. Splitter seiner Brille gelangten ins Auge und verletzten es unheilbar.

Opfer einer schweren Körperverletzung vor dem Landgericht Hamburg. © NDR Foto: Elke Spanner
Das Opfer ist seit dem Angriff auf einem Auge blind.
Bewährungsstrafe nach erstem Prozess

Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte erhielt im ersten Prozess eine Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er war in Berufung gegangen, weil er eine mildere Strafe will - und die Staatsanwaltschaft, weil sie eine Gefängnisstrafe erreichen möchte.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 21.03.2023 | 12:00 Uhr

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