BGH hebt Urteil zur Hamburger Rolling-Stones-Ticketaffäre auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg zur sogenannten Rolling-Stones-Ticketaffäre in der Hansestadt aufgehoben. Die Korruptionsvorwürfe rund um die Genehmigung des Open-Air-Konzerts im Herbst 2017 müssen nun von einer anderen Strafkammer in Hamburg erneut umfassend geprüft werden.
Das erste Urteil habe sich als "durchgreifend rechtsfehlerhaft" erwiesen, erklärte der BGH in Leipzig am Donnerstag. Die Feststellungen des Landgerichts seien "lückenhaft und widersprüchlich", hieß es. "Der Bundesgerichtshof hat Rechtsfehler sowohl zugunsten als auch zulasten der Angeklagten festgestellt", so Kai Hamdorf, Pressesprecher des BGH. In einer neuen Verhandlung müssten alle Umstände, die die Angeklagten be- und entlasten, erneut geprüft werden. Nun geht also alles von vorne los.
Affäre um Freikarten für Stones-Konzert im Stadtpark
Im Zentrum der Affäre steht der ehemalige Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, das für die Genehmigung des Konzerts am 9. September 2017 zuständig war. Er hatte Freikarten gefordert und vom Veranstalter erhalten. Die 100 Tickets für das Konzert im Stadtpark hatten einen Wert von knapp 15.000 Euro. Dazu gab es weitere 300 vergünstigte Tickets. Mit dem früheren Bezirksamtsleiter Harald Rösler waren sein ehemaliger Stellvertreter und zwei verantwortliche Mitarbeiter der Konzertagentur angeklagt worden.
Angeklagte in Hamburg zu Geldstrafen verurteilt
Der frühere Amtschef war wegen Vorteilsnahme und -gewährung zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt worden, sein Stellvertreter wegen Vorteilsnahme und Beihilfe zu einer Geldstrafe von 12.100 Euro. Die Konzertveranstalter hatte das Landgericht Hamburg vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die nun der BGH entschieden hat. Die Staatsanwaltschaft wollte härtere Strafen wegen Untreue und Bestechlichkeit erreichen.
Rösler droht höhere Strafe
Nach den Rügen des BGH kann die nun notwendige Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Hamburger Landgerichts zu einem schärferen, aber auch zu einem günstigeren Urteil führen. Sollte das Landgericht im neuen Prozess Rösler auch wegen Bestechlichkeit und Untreue verurteilen, droht dem 73-Jährigen eine sehr viel höhere Strafe - und der Verlust seiner Pensionsansprüche. Der Anwalt des Ex-Amtschefs sagte, er sehe der neuen Verhandlung zuversichtlich entgegen, denn es sei durchaus möglich, dass am Ende ein besseres Ergebnis für seinen Mandanten stehen könnte.