Ärger um leerstehende Villa in Eimsbüttel
500 Quadratmeter Wohnfläche in bester Lage, doch seit 2018 steht eine Prachtvilla an der Johnsallee im Stadtteil Rotherbaum leer. Dabei hat die Stadt ein scharfes Wohnraumschutzgesetz. Mit der praktischen Anwendung tun sich die Bezirke aber schwer.
Steht ein Gebäude mehr als vier Monate leer, liegt eine verbotene Zweckentfremdung vor und der Bezirk kann die Eigentümerin oder den Eigentümer zur Vermietung verpflichten. Im Fall der Villa in der Johnsalle hat das Bezirksamt Eimsbüttel lange Zeit versucht die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln, zuletzt wurde eine Adresse in Georgien ermittelt. Doch das Bezirksamt will auf Sanktionen verzichten, das hat eine Nachfrage der Linksfraktion ergeben. "Wir haben eine öffentliche Zustellung gefordert, dass der Eigentümer aufgefordert wird, die Villa auch wieder als Wohnraum zu nutzen. Und das hat das Bezirksamt bis heute nicht umgesetzt," sagt Mikey Kleinert von der Linksfraktion aus Eimsbüttel.
Hamburger Villa zu groß zum Zweckentfremden?
Die Begründung des Bezirksamts: Die Wohnfläche sei zu groß, um von einer Zweckentfremdung zu sprechen. Nach 500 Quadratmeter Wohnfläche gebe es kaum Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Zur Teilung könne man die Eigentümerin oder den Eigentümer nicht verpflichten.