Charta der Menschenrechte: Päpste verweigern Unterschrift
Am 10. Dezember 1948 Jahren haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Kein Papst hat sie bis heute unterschrieben. Warum nicht?
Als Staatsoberhaupt des Vatikans haben die Päpste bisher ihre Unterschrift verweigert, weil sie mit dieser Unterschrift eine Grundüberzeugung ihrer Kirche ins Wanken bringen würden. Die katholische Kirche hält daran fest, dass das kirchliche Recht, zum Teil göttliches Recht ist. Dazu zählen etwa die Zehn Gebote. Sie tragen die kirchlichen Gesetze und Vorschriften.
Kein Papst hat die Menschenrechtscharta unterzeichnet
Außerdem ist die Kirche davon überzeugt: Der Schöpfer hat den Menschen so etwas wie ein Sittengesetz ins Herz geschrieben, das mit der Vernunft zu erkennen ist. Und dann ist da Bibel mit ihren Vorgaben, unter anderem die Zehn Gebote und daraus abgeleitete Rechtsvorschriften, aber auch viele Erzählungen, aus denen Normen abgeleitet wurden. Alles das darf keinesfalls einem von Menschen geschriebenem Rechtskodex untergeordnet werden. Darum hat kein Papst bis heute die Menschenrechtscharta unterschrieben.
Menschenrechtscharta: Katholische Kirche gegen Artikel eins
Da heißt es doch gleich im ersten Artikel: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Mit dem, was sich aus dieser Aussage ergibt, haben nicht nur leitende Männer in der katholischen Kirche ihre Probleme. Dabei lehrt die Kirche: Gott hat den Menschen nach seinem Bild geschaffen. "Als Mann und Frau schuf er sie …" Trotzdem spricht die Kirche Frauen und Männern zwar die gleiche Würde zu, aber nicht die gleichen Rechte. Wie passt das heute noch zusammen? Ein Vorwurf lautet: So ein Denken sei menschenverachtend. Zumal selbst Papst Franziskus gesagt hat: "…, dass sich die kirchliche Lehre mit dem gesellschaftlichen Erkenntniszuwachs dynamisch weiterentwickeln muss." (11.10.2017)
Meinungsfreiheit: Kirche setzt eigene Grenzen
Doch passiert ist bisher wenig, zu wenig. Und so endet die Meinungsfreiheit in der Kirche an den Grenzen, die sie selbst gesetzt hat. Und so fehlt bis heute die Unterschrift eines Papstes unter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die ohnehin rechtlich nicht bindend ist.