Neuer Auftrag für ARD/ZDF zeichnet sich ab
Die Rundfunkkommission verhandelt die Reform des sogenannten Auftrags für Öffentlich-Rechtliche. Nach aktuellem Verhandlungsstand sollen im TV künftig nur noch Das Erste, das ZDF, die Dritten, Arte und 3sat verpflichtend beauftragt werden.
Medienpolitik funktioniert nur, wenn sich alle Länder ohne Ausnahme einig sind. Entsprechend zäh laufen die Verhandlungen derzeit auch, wenn es um die Reform des sogenannten Auftrags geht für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Doch die Vertreterinnen und Vertreter der Länder nähern sich in ihrer Rundfunkkommission an. Nach aktuellem Verhandlungsstand sollen bei den Fernsehangeboten künftig nur noch Das Erste, das ZDF, die Dritten, Arte und 3sat verpflichtend beauftragt werden. "Wir sind bereit, auch Phoenix und den KiKa in die Flexibilisierung zu geben", sagt die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab nach der jüngsten Sitzung gegenüber ZAPP. Raab koordiniert die Rundfunkkommission der Länder.
"Am Ende des Lebens steht immer ein Kompromiss und da - das sage ich auch ausdrücklich - hat sich Rheinland-Pfalz ein Stück bewegt", berichtet Raab. Vor allem unionsgeführte Länder hatten zuvor gefordert, auch die Gemeinschaftsprogramme von ARD und ZDF nicht mehr zwingend vorzuschreiben - so wie das bereits mit den Spartenkanälen tagesschau24, One und Alpha von der ARD sowie mit ZDF Info und ZDF Neo geplant war. 3sat und Arte hängen hingegen an Verträgen mit Partnern in anderen Ländern. Sie sollen deshalb bei der "Flexibilisierung" außenvor bleiben.
"Flexibilisierung" heißt: Sollte diese Reform kommen, müssten die Sender ihre Programme nicht sofort abschalten. Sie würden zusammen mit ihren Aufsichtsgremien entscheiden, ob und wann auf einen klassischen Fernsehkanal verzichtet werden könnte und stattdessen allein Angebote im Netz angebracht wären. Der Vorsitzende der ARD, WDR-Intendant Tom Buhrow, hofft darauf schon länger. Zuletzt sagte er, es "entkrampft die Sache, wenn das Publikum sich vom Linearen mehr ins Digitale hinwendet und man es dann selber entscheiden kann". Welche Kanäle etwa die ARD aufgeben würde, wollte er hingegen noch nicht konkret sagen.
Sender sollen transparenter machen, was mit den Rundfunkbeiträgen passiert
In den kommenden vier Wochen will die Rundfunkkommission noch an Formulierungen feilen. Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll laut Raab etwa auch zu mehr Transparenz verpflichtet werden, wenn es darum geht, wie er die Rundfunkbeiträge einsetzt. Das habe die Rundfunkkommission auch gerade mit den Intendantinnen und Intendanten der Sender besprochen, nicht zuletzt mit Blick auf die Kritik der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).
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Dabei gehe es um Vorwürfe wie "zu hohe Produktionskosten, zu hohe Verwaltungskosten", sagt Raab gegenüber ZAPP. "Muss man wirklich die Stühle selber bauen oder kann man die nicht woanders herbekommen?"
Formulierungen zur Kostentransparenz wolle die Rundfunkkommission "noch ganz klar schärfen". Die Rundfunkkommission bekomme "körbeweise Eingaben, das hat so zugenommen in den letzten zwei Jahren", weil Beitragszahlende wissen wollten, was mit ihrem Geld passiere.
Sender sollen "Sachlichkeit" verpflichtet sein - Risiko für Satire?
Außerdem wollen die Länder die sogenannte Beschreibung des Auftrags erweitern. Nach bisherigem Stand sollen die Sender mit ihren Angeboten unter anderem alle Altersgruppen gleichermaßen ansprechen, der Wahrhaftigkeit verpflichtet sein und der Sachlichkeit. Doch was heißt das etwa für Satire? Koordinatorin Heike Raab versichert: Satire oder andere künstlerische Formen werden weiter möglich sein.
"Sachlichkeit ist nicht so gemeint, dass satirische Formate oder Kommentar- und Meinungsfunktionen in den Nachrichtensendungen oder Magazinen nicht mehr stattfinden", betont Raab. "Aber wir haben da Anführungsstrichen dran gemacht und entweder muss es sorgfältig begründet werden oder wir finden noch einen besseren Begriff".
Die Rundfunkkommission der Länder will noch im Sommer einen Entwurf des künftigen Medienstaatsvertrags öffentlich zur Diskussion stellen. In Kraft treten soll er Anfang 2023 - wenn neben den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch alle 16 Landtage ohne Ausnahme zustimmen.