Bundestagswahl: Verkürzte Frist für Briefwahlen
Erst am 30. Januar ist klar, wer überhaupt auf dem Stimmzettel steht. Anschließend können die Ämter die Wahlunterlagen verschicken.
Erst am 30. Januar ist klar, wer überhaupt auf dem Stimmzettel steht. Anschließend können die Ämter die Wahlunterlagen verschicken.