BGH bestätigt Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin Irmgard F.
Das Gericht hat den Revisionsantrag im Stutthof-Prozess abgewiesen. Die 99-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
Das Gericht hat den Revisionsantrag im Stutthof-Prozess abgewiesen. Die 99-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.