Keine schwulen Blutspender
Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. In Frankreich hatte ein Homosexueller geklagt, weil seine Blutspende abgelehnt worden war mit der Begründung, dass dieser eine sexuelle Beziehung zu einem Mann gehabt habe und das französische Recht Männer, die derartige sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, von der Blutspende ausschließe. Auch in Deutschland sind homosexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen.
Ausschluss gerechtfertigt, aber...
Der Fall des Franzosen, der es bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geschafft hatte, wurde am 29. April 2015 abschlägig entschieden: "Der Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, kann im Hinblick auf die in dem betreffenden Mitgliedstaat herrschende Situation gerechtfertigt sein", heißt es in der Begründung. Voraussetzung für den Ausschluss sei ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der EuGH in Luxemburg.
Nicht per se hohes Übertragungsrisiko
Damit seien laut Gerichtsbeschluss sexuelle Beziehungen zwischen Männern nicht per se ein Sexualverhalten mit einem hohen Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, erklärt Axel Blumenthal, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). "Ein genereller Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende ist deshalb nicht gerechtfertigt. Vielmehr muss ein individuelles und konkretes Risikoverhalten festgestellt werden", so Blumenthal weiter.
Wirksame Testmethoden
Das EuGH erklärte weiter, dass es zudem müsse klar sein müsse, dass es keine echte Alternative für ein Spendeverbot gebe. Dies könnten wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Details - also konkrete Prüfmethoden wie die Befragung nach individuellem Risikoverhallten - muss nun das für den Einzelfall zuständige Verwaltungsgericht im französischen Straßburg klären.