Schwule dürfen jetzt Knochenmark spenden
Homosexuelle Männer dürfen in Deutschland seit kurzem Knochenmark spenden. Die "Deutschen Standards für die nicht verwandte Blutstammzellspende" des Zentralen Knochenmarkspender-Registers Deutschland (ZKRD) wurden am 18. Dezember 2014 entsprechend geändert.
Bislang war es homo- und bisexuellen Männern verboten, sich in einer Stammzellspenderdatei registrieren zu lassen. Begründet wurde das Verbot mit einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit bei Schwulen, mit Krankheiten wie HIV oder Hepatitis infiziert zu sein. Panorama - die Reporter hatte im Mai 2014 über den Ausschluss von Schwulen bei der Knochenmarkspende berichtet.
Blutspende weiterhin verboten
Die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) begrüßte die Entscheidung. "Wir sind der Auffassung, dass der Risikofaktor nicht in der sexuellen Orientierung liegt, sondern in der Sicherheit bzw. Unsicherheit des Sexualverhaltens", sagte DKMS-Geschäftsführer Alexander Schmidt.
Vor einer Knochenmark- bzw. Stammzellenspende wird weiterhin jeder passende Spender medizinisch untersucht; die Entscheidung über die Zulassung trifft der behandelnde Arzt. Bei dieser Untersuchung wird weiterhin die sexuelle Orientierung abgefragt, da die Hämotherapie-Richtlinien schwule Männer nach wie vor ausschließen. Der Arzt kann aber einen schwulen Spender nach gründlicher Untersuchung zur Spende zulassen. Er muss dafür in einem schriftlichen Antrag erklären, dass diese Person aus medizinischer Sicht der passendste Spender ist und keine Anhaltspunkte für eine Infektionskrankheit vorliegen.
Weiterhin verboten für Schwule bleibt allerdings die Blutspende, egal wie riskant das individuelle Verhalten des Spenders ist. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem die Richter über den Ausschluss entscheiden müssen.