Sparkassengewinne: Das Ende der Eigenmächtigkeit
Der "Sparkassenstreit" in Düsseldorf hat Folgen für die gesamte Sparkassenwelt. Erstens: Die Sparkassenaufsicht hat deutlich gemacht, dass die Sparkassen zu den Kommunen gehören. Der Vorstand ist also dem Verwaltungsrat gegenüber Rechenschaft schuldig und kann mit dem Gewinn nicht mehr oder weniger willkürlich verfahren. Zweitens: Die Verwaltungsräte der Sparkassen haben eine wichtige Kontrollfunktion, die auch richtig ausgeübt werden muss.
Die Entscheidung der Sparkassenaufsicht in NRW, den Jahresabschluss 2014 aufzuheben, ist auch ein deutlicher Hinweis auf falsche Zusammenarbeit zwischen der Mehrheit des Verwaltungsrats und dem Bankvorstand. Der Verwaltungsrat hatte den rechtswidrigen Jahresabschluss abgesegnet und damit, nach Ansicht der Sparkassenaufsicht, einen eigenen Rechtsverstoß begangen. Nur der Hartnäckigkeit des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel ist es zu verdanken, dass dies klargestellt worden ist. Bisher hatte es kein anderer Oberbürgermeister oder Landrat gewagt, den Jahresabschluss der eigenen Sparkasse von der Aufsicht überprüfen zu lassen.
Sparkassen schütten nur Bruchteile des Gewinns aus
Nach Recherchen von Panorama 3 haben die Sparkassen in Norddeutschland im Jahr 2014 nur einen winzigen Bruchteil ihres Gewinns an die Träger ausgeschüttet. Die Verwaltungsräte gaben sich vielfach mit Spenden und Sponsoring zufrieden. Insofern hatten die Sparkassenvorstände ihre Kontrollräte gut "im Griff."