Tricksen Fast-Food-Ketten bei Umsatzsteuer?
Diese Recherche hatte ihren Ursprung bei einem privaten Erlebnis unseres Reporters. Bei einem Besuch eines Fast-Food-Restaurants fiel ihm auf, dass er sein Essen zwar für den Verzehr im Haus bestellt hat, auf dem Bon aber stand: "Außer Haus". Vielleicht nur ein Flüchtigkeitsfehler. Aber in diesem Fall führte das Restaurant auch nur einen ermäßigten Umsatzsteuersatz ab. Auch bei anderen Fast-Food-Ketten machten wir die gleiche Erfahrung - wir bestellen für den Verzehr im Haus, gebucht wird laut Bon "Außer Haus".
Grundsätzlich gilt nämlich: Wenn der Burger im Haus verzehrt wird, muss das Restaurant 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen, wird er mitgenommen, fallen nur sieben Prozent Steuern an. Da der Burger in der Regel aber gleich viel kostet, heißen sieben Prozent für das Unternehmen jedes Mal: weniger Steuern und damit mehr Gewinn.
Falsche Umsatzsteuer berechnet
Wird das bewusst ausgenutzt? Wir haben einen Test gemacht. Innerhalb von drei Stunden gehen mehrere unserer Reporter in einem Burger-King-Restaurant in Hamburg essen. Jedes Mal sagen wir ausdrücklich, dass wir im Restaurant essen wollen. Wir bekommen unser Essen immer auf einem Tablett. Nie zum Mitnehmen. Doch bei sieben Testkäufen ist fünf Mal die falsche Umsatzsteuer berechnet worden.
Sieben oder 19 Prozent - Panorama 3 fragt nach:
Der Restaurantbetreiber teilt uns dazu schriftlich mit: Über den Sommer seien viele neue Aushilfskräfte beschäftigt worden. Diese hätten die erteilten Anweisungen möglicherweise nicht richtig verstanden. Man werde die Mitarbeiter noch einmal auf das Problem aufmerksam machen.
Schaden wird auf 200 Millionen Euro geschätzt
Eckart Müller, Steuerfahnder bei der niedersächsischen Oberfinanzdirektion, wundert sich darüber nicht: "Die Erfahrungen, die Sie gemacht haben, sind auch unsere Erfahrungen." Er schätzt den bundesweiten steuerlichen Schaden, der durch falsch abgerechnete Umsatzsteuer im Fast-Food-Bereich jährlich entsteht, auf 200 Millionen Euro. Geld, das vermutlich in den Taschen der Restaurantbetreiber verschwindet. Und das offenbar schon seit Jahren.
Bereits 2006 hat der Bundesrechnungshof die Schummelei bei der Umsatzsteuer in der Fast-Food-Branche kritisiert. Er forderte damals schon den Bundestag auf, einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent in der Branche einzuführen. Doch passiert ist bislang wenig.
Einheitlicher Steuersatz
In der niedersächsischen Oberfinanzdirektion plagt sich Steuerfahnder Müller deshalb mit der Auswertung von Dokumenten herum. Und der schwierigen Frage, wie er beweisen soll, dass die Taste für den ermäßigten Steuersatz in der Kasse bewusst falsch gedrückt wurde. Ihm würde ein einheitlicher Steuersatz diese Arbeit ersparen. Doch darüber wird im Deutschen Bundestag nicht nachgedacht.
"Kein Problem am Gesetz"
Die finanzpolitische Sprecherin von CDU/CSU im Bundestag, Antje Tillmann, vermutet, dass der Verzicht auf einen ermäßigten Steuersatz wohl bald auch zu höheren Preisen führen würde."Wir werden umgekehrt die Folge haben, dass gerade Menschen mit geringen Einkommen mit ihrem Geld nicht mehr auskommen. An dem Gesetz gibt es kein Problem. Das Gesetz ist klar geregelt. Und die Ausführung der Steuergesetze machen die Länder. Und dann sollen sie es bitte auch tun."
So schieben sich Bund und Länder den Schwarzen Peter gegenseitig zu. Ohne eine Lösung. Und die Schummelei bei der Umsatzsteuer kann in der Fast-Food-Branche weitergehen.