Schlechte Bezahlung: Wie Landkreise Tageseltern ausnutzen
Seit August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Neben dem klassischen Krippen- und Kitamodell können sie sich auch für eine Kindertagespflegeperson entscheiden. Diese Betreuungsform ist gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IIIV) eine gesetzlich gleichrangige Alternative.
Kindertagespflege gewinnt an Bedeutung
Bundesweit hat die Anzahl der in einer Tagespflege betreuten Kinder in den letzten 13 Jahren um 280 Prozent zugenommen. Vor allem kleine Gemeinden in ländlichen Regionen setzen voll auf das Betreuungsmodell, da es an Kitas und Kitaplätzen häufig mangelt. Ohne Tagespflegemütter und -väter würde der Bedarf an Betreuungsplätzen hier in der Regel nicht gedeckt werden können. In den norddeutschen Flächenländern wird mittlerweile fast jedes fünfte Kind im Bereich der Unter-Dreijährigen in einer Kindertagespflege betreut.
Geringe Vergütung in der Kindertagespflege
Von der zunehmenden Beliebtheit und der Bedeutung der Tagesmütter und -väter profitieren diese allerdings bisher kaum. Im Gegensatz zu festangestellten Kita-Erziehern sind sie in der Regel selbstständig. Damit fallen sie formal nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn.
Wer beispielsweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern - wie gesetzlich maximal erlaubt - fünf Kinder parallel betreut, verdient 10,10 Euro in der Stunde. Bei vier Kindern in der Betreuung rutschen die Tagespflegepersonen jedoch unter den gesetzlichen Mindestlohn. Und das bei einer 50-Stunden-Woche. Denn: wer in Mecklenburg-Vorpommern eine Vollzeit-Kindertagespflege betreibt, muss zehn Stunden am Tag geöffnet haben. So schreibt es das Kindertagesförderungsgesetz (Kifög) vor. Völlig unberücksichtigt bleiben Vor- und Nachbereitungszeit für z.B. putzen, waschen oder einkaufen. Oft kommen die Kindertagesmütter und -väter dann auf 60 Stunden in der Woche.
Aufgrund der geringen Vergütung üben einige Tagesmütter und -väter sogar Nebentätigkeiten aus, um ein wenig hinzu zuverdienen. "Wir sind ein Bundesland, Mecklenburg-Vorpommern. Ich kann nicht verstehen, dass jeder Landkreis seine anderen Gelder hat und ich finde es ungerecht, dass wir für die gleiche Arbeit fast 200 Euro weniger bekommen", sagt Dörte Radfeld. Sie betreibt mit ihrem Mann Mario die Kindertagespflege "Feldhasen" in Röbel an der Müritz. Mario Radfeld ergänzt: "Und wir leisten dieselbe Arbeit wie ein Kitaerzieher, wie ein Krippenerzieher."
Vergütungsunterschiede klaffen zwischen Kreisen auseinander
Über das Vergütungssystem in der Kindertagespflege entscheidet jedes Bundesland selbst. In Mecklenburg-Vorpommern zahlen die Landkreise den Tagesmüttern und -vätern eine monatliche Pauschale pro Kind. Die Höhe der Sätze variiert dabei von Landkreis zu Landkreis.
Tagesmütter und -väter in Mecklenburg-Vorpommern fordern seit Jahren eine bessere und landesweit einheitliche Vergütung. Zuletzt hatte sich der Landesverband für Kindertagespflege in einer Petition an den Landtag gewandt. Warum lässt Mecklenburg-Vorpommern aber bislang so große Unterschiede bei der Entlohnung zu? Das Sozialministerium erklärt Panorama 3 auf Anfrage, dass sich das Land "für die Anhebung und Angleichung der laufenden Geldleistung" engagiere.
Auch in Schleswig-Holstein sind die Gehaltsunterschiede in der Kindertagespflege riesig. Vergütet wird hier wiederum mit einem Stundensatz pro Kind.
Kein Anspruch auf Urlaubs - und Krankengeld
Nicht nur die Lohnunterschiede verärgern viele Tagespflegepersonen in Schleswig-Holstein. Auch die Diskrepanz beim Anspruch auf bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage sorgt für Unverständnis. So gewährt der Kreis Ostholstein weder Urlaubs- noch Krankheitstage. Die Stadt Flensburg gestattet im Vergleich dazu 30 bezahlte Urlaubstage. Im Kreis Plön bekommen die Kindertagespflegepersonen zehn Krankheitstage vergütet.
Der Kreis Ostholstein begründet die Regelung gegenüber Panorama 3 mit dem Selbstständigen-Status der Tagesmütter und -väter. Ein Anspruch auf bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage können bei Selbstständigen nicht gewährt und ermittelt werden. Das schleswig-holsteinische Familienministerium will immerhin die Lohnunterschiede im Zuge der Kita-Reform angleichen. Ab August 2020 soll dann ein landesweit verbindlicher Mindestsatz zumindest für die Entlohnung gelten. Dieser darf von den Kreisen dann nicht mehr unterschritten werden.
Bundesregierung will Kindertagespflege stärken
Auch die Bundesregierung will das Modell der Kindertagespflege zukünftig stärker finanziell fördern. Von Januar 2019 bis Ende 2021 will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 22,5 Millionen Euro im Rahmen des Projektes "ProKindertagespflege" investieren. Ziel ist es, die Qualifizierung und die Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und Tagesvätern zu verbessern.
Wie die Recherchen von Panorama 3 jedoch ergeben, werden bundesweit lediglich 43 Standorte mit den Fördergeldern bedacht. Zum Vergleich: allein im Kreis Ostholstein gibt es rund 90 Kindertagespflegestellen. Derzeit erhalten gerade einmal zwei Stellen in ganz Schleswig-Holstein und eine in Mecklenburg-Vorpommern die Subventionen vom Bund. Warum wird in die Kindertagespflege nicht flächendeckend investiert? Das Bundesfamilienministerium erklärt uns, man könne nun mal nur in bestimmten Bereichen finanziell unterstützen. Viele Tagesmütter und -väter fühlen sich von den Politikern im Stich gelassen. Und dass obwohl sie eben diesen helfen ein Gesetz in der Realität umzusetzen: den Anspruch auf einen Betreuungsplatz.