K+S steht juristisch unter Druck
K+S steht momentan auch juristisch unter Druck. Die Staatsanwaltschaft im thüringischen Meiningen hat vor wenigen Tagen Anklage gegen 14 Mitarbeiter des Düngemittelkonzerns erhoben, darunter den aktuellen Vorstandschef Nobert Steiner und seinen Vorgänger, den heutigen Aufsichtsratschef von K+S, Ralf Bethke. Außerdem klagt die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit zwei aktuelle und einen früheren Mitarbeiter des thüringischen Landesbergsamts an. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen "Gewässerverunreingung in Tateinheit mit dem unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen vor."
Konkret geht es um 9,5 Millionen Kubikmeter Kalilauge, die zwischen 1999 und 2007 von K+S unter dem Gebiet der Gemeinde Gerstungen in eine tief liegende Gesteinsschicht, den sogenannten Plattendolomit, verpresst wurde. Die Anklage geht davon aus, dass es durch das Verpessen auch zu einer nachhaltigen Verunreinigung des Trinkwassers gekommen ist.
"Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten"
Die Entsorgung des Salzabwassers in den Untergrund wurde vom thüringischen Landesbergamt mehrfach genehmigt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass "zwischen Vertretern von K+S und Behördenvertretern ein zumindest stillschweigendes Einverständnis darüber bestanden haben muss, dass die Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten gewesen sind." Allen Beteiligten müsse klar gewesen sein, dass "in Auftrag gegebene Gutachten, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass eine Besorgnis der Verunreinigung nutzbarem Grundwassers auszuschließen sei (..), falsch sind."
K+S selbst äußert sich auf Nachfrage nicht. Auf der Homepage geht der Konzern davon aus, dass die vom thüringischen Landesbergamt erteilte Genehmigung "rechtmäßig ist." Ermittlungen durch eine externe Kanzlei hätten ergeben, dass "keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen."
Das Verfahren geht auf eine Anzeige der Gemeinde Gerstungen aus dem Jahr 2008 zurück. Im Herbst 2015 fand in diesem Zusammenhang eine umfangreiche Hausdurchsuchung in der K+S-Zentrale in Kassel statt. Das Landgericht Meiningen muss nun allerdings erst darüber entscheiden ob das Hauptverfahren eröffnet wird.