Rausschmiss wegen Kleinigkeiten - wenig Schutz für Arbeitnehmer
Gekündigt wegen 1,30 Euro - der Fall Emmely aus Berlin ist keine Ausnahme. Ein Baumarktmitarbeiter zum Beispiel kaufte nach Feierabend Baumaterial für 145 Euro. Doch unten im Einkaufswagen lag noch ein Paket mit kaputten Fliesen - Ausschussware. Etwa 50 Cent hätte er als Mitarbeiter dafür zahlen müssen – das hat er versäumt. Er wird fristlos gekündigt, hat vor Gericht keine Chance.
Alltag in Deutschland: Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen häufig gegen den gekündigten Arbeitnehmer. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984. Demnach ist die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahl rechtens – unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens. Die Abwägung zwischen Lapalie und Vertrauensbruch liegt bei den Gerichten. Doch diese nutzen ihren Spielraum nicht oft genug aus und bescheren den Unternehmen so einen - gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise besonders willkommenen - Weg, unbequeme Mitarbeiter loszuwerden.