Stand: 03.04.2014 21:45 Uhr

Die Antworten der Bundesregierung im Wortlaut

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligung von Mitarbeitern der Ramstein Air Force-Base an bewaffneten Drohnen-Einsätzen?

Die amerikanische Regierung hat gegenüber der Bundesregierung bestätigt, dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland bewaffnete, ferngesteuerte Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden.   

Nach Erkenntnissen von NDR, WDR und SZ betreiben US-Militärs und US-Geheimdienste in Ramstein ein sogenanntes "Distributed Common Ground System" (DGS-4). Ist der Bundesregierung die Funktion dieser Einrichtung bekannt?

Der Bundesregierung liegen über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor.

Arbeiten deutsche Behörden mit Mitarbeitern des DGS-4 zusammen?

Dem BMVg liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Daten von bewaffneten Drohnen-Einsätzen weltweit über die US-Basis in Ramstein übermittelt wurden und werden?

An der Kommunikation amerikanischer Streitkräfte sind zahlreiche Stützpunkte auf mehreren Kontinenten beteiligt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnisse darüber, welche Daten bei welchen Einsätzen über welchen Standort übermittelt werden.

Hat die Bundesregierung die US-Administration in der Vergangenheit um Auskunft gebeten, ob US-Stützpunkte auf deutschem Boden in bewaffnete Drohnen-Einsätze eingebunden wurden oder sind?

Auf Nachfrage der Bundesregierung hat die amerikanische Regierung der Bundesregierung versichert, dass von amerikanischen Stützpunkten in Deutschland Einsätze bewaffneter ferngesteuerter Luftfahrzeuge weder geflogen noch befehligt werden.

Hat die Bundesregierung auf anderen Wegen versucht zu ermitteln, ob US-Stützpunkte auf deutschem Boden in bewaffnete Drohnen-Einsätze eingebunden wurden oder sind?

Die Bundesregierung steht in einem regelmäßigen, vertraulichen Dialog zur amerikanischen Regierung, u.a. auch zu dieser Frage.

Ist der Bundesregierung bekannt, dass amerikanische Kampf-Drohnen sich mit Hilfe einer besonderen Technik ("Gilgamesh") als eine Art Funkzelle ausgeben können und so den Standort eines mobilen Telefons orten können. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Weitergabe von Handy-Nummern an US-Stellen?

Der Bundesregierung liegen über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. In der Bundeswehr ist die Weitergabe von Informationen des Militärischen Nachrichtenwesens unter anderem dann untersagt, wenn
- die Weitergabe gegen deutsche Verfassungsgrundsätze oder nationales Recht verstößt oder
- Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die Nutzung der Daten einen Verstoß gegen wesentliche allgemeine humanitäre Grundsätze - insbesondere die Wahrung elementarer Menschenrechte - darstellt, gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt oder einen Verstoß gegen deutsches Recht darstellt, insbesondere wenn damit eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben Dritter verbunden sein könnte oder durch die Nutzung der Informationen eine erhebliche Beschädigung oder Zerstörung international anerkannter Schutzgüter droht.

Hat das Verbindungskommando der Bundeswehr in Ramstein das AOC und/oder das DGS in Ramstein und/oder den Teleport Ramstein jemals betreten?
a) Wenn ja: In welcher Form wurde die Bundesregierung über die Funktion dieser Einrichtungen informiert?
b) Falls nicht: Hat das Verbindungskommando jemals darum gebeten, die Gebäude betreten zu dürfen? Wenn ja: Mit welcher Begründung wurde dies verwehrt?

Der Leiter des Verbindungskommandos stellte sich im Rahmen seiner Amtsübernahme am 21. Februar 2013 u.a. auch beim amerikanischen Kommandeur des Air and Space Ops Centers vor und betrat hierzu das Gebäude, in welchem auch das Büro des Kommandeurs liegt. Über operative Aspekte wurde bei diesem Höflichkeitsbesuch nicht gesprochen.

 

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 03.04.2014 | 21:45 Uhr

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